hi,
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das Finanzamt davon zu überzeugen, daß alles rechtens ist.
Durch einen ordnungsgemäßen Mietvertrag und Zahlungen über ein Girokonto, so dass auch der Zahlungsverlauf nachgewiesen werden kann.
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In meinem Falle wurde auf einen Mietvertrag verzichtet
Dann handelt es sich wohl um einen mündlich geschlossenen Mietvertrag.
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es bestehen keine Bewegungen auf dem Betriebskonto mit "Miete Januar 06" usw.
Der Nachweis wird nun noch schwerer, als er ohne schriftlichen Mietvertrag ohnehin schon ist.
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Die Mietzahlungen wurden anderweitig abgewickelt.
M.E. ist der Nachweis in dem Fall fast unmöglich. Der Mietpartner müsste schriftlich die Einnahmen bestätigen, das wäre noch eine Möglichkeit. Ob das aber beim Finanzamt reciht, kann ich nicht sagen. Am bestn eine Auskunft dort einholen und ggf. Steuerberater befragen.
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ps: Gibt es eigentlich Betriebseinnahme.de :-)
Nein, bis dato nicht. Können sie noch registrieren.
Update: die ist wohl schon weg, zu spät.
betriebseinnahmen.de ist registriert. Die steht zum Verkauf.
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Torsten am Fri Feb 03, 2012 12:39 pm bearbeitet. »