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Betriebsausgaben


Mietvertrag rückwirkend geltend machen

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1

Buenas Dias,

würde gerne wissen, in wiefern rückwirkend bei Mietverträgen die Möglichkeit besteht das Finanzamt davon zu überzeugen, daß alles rechtens ist.

In meinem Falle wurde auf einen Mietvertrag verzichtet und es bestehen keine Bewegungen auf dem Betriebskonto mit "Miete Januar 06" usw. Richtung Vermieter. Die Mietzahlungen wurden anderweitig abgewickelt.

Für Hilfestellungen Danke im voraus.

ps: Gibt es eigentlich Betriebseinnahme.de :-)
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

hi,

Zitat
das Finanzamt davon zu überzeugen, daß alles rechtens ist.


Durch einen ordnungsgemäßen Mietvertrag und Zahlungen über ein Girokonto, so dass auch der Zahlungsverlauf nachgewiesen werden kann.

Zitat
In meinem Falle wurde auf einen Mietvertrag verzichtet


Dann handelt es sich wohl um einen mündlich geschlossenen Mietvertrag.

Zitat
es bestehen keine Bewegungen auf dem Betriebskonto mit "Miete Januar 06" usw.


Der Nachweis wird nun noch schwerer, als er ohne schriftlichen Mietvertrag ohnehin schon ist.

Zitat
Die Mietzahlungen wurden anderweitig abgewickelt.


M.E. ist der Nachweis in dem Fall fast unmöglich. Der Mietpartner müsste schriftlich die Einnahmen bestätigen, das wäre noch eine Möglichkeit. Ob das aber beim Finanzamt reciht, kann ich nicht sagen. Am bestn eine Auskunft dort einholen und ggf. Steuerberater befragen.

Zitat
ps: Gibt es eigentlich Betriebseinnahme.de :-)

Nein, bis dato nicht. Können sie noch registrieren.

Update: die ist wohl schon weg, zu spät.

betriebseinnahmen.de ist registriert. Die steht zum Verkauf.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Fri Feb 03, 2012 12:39 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

den Antworten von Torsten möchte ich noch hinzufügen:

Eine nachträgliche Anerkennung des Mietaufwands kann eventuell noch erreicht werden durch eine Bestätigung des Vermieters, dass die Mietzahlungen "anderweitig abgewickelt" wurden.

Allerdings muss dann auch "Butter bei die Fische", also angegeben werden wie diese "anderweitige Abgewicklung" erfolgte.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

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