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gesetzl. Krankenversicherung keine Betriebsausgabe?

Moderatoren: Torsten.

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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 1
Hallo,

ich bin freiberuflich selbstständig (allein). Mein Steuerberater sagte mir, dass ich die Kosten für die gesetzlichen Versicherungen (Renten- Kranken-Pflegeversicherung) und die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht als Betriebsausgabe führen dürfe. Weshalb aber berechnet sich der Nettolohn eines jeden Arbeitnehmers abzüglich dieser Kosten? Kann ich diese Ausgaben wirklich nicht als solche bei meiner Einnahmen- Ausgabenrechnung berücksichtigen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
Hallo,

"wieso kann ich keinen Birnensaft trinken, wenn ich meine Äpfel auspresse?"

Also - Äpfel mit Birnen verwechselt.

Das eine ist die Ermittlung des auszuzahlenden Nettolohns, dabei wird der Arbeitnehmer mit den Sozialabgaben belastet. Als Werbungskosten kann der Arbeitnehmer die Sozialabgaben aber steuerlich nicht geltend machen.

Der Unternehmer erhält seinen Gewinn Brutto und hat die Sozialversicherung (Krankenversicherung) selbst zu zahlen. Auch er kann die private Versicherung steuerlich nicht als Werbungskosten (beim Unternehmer heißen die: Betriebsausgaben) geltend machen.

Bei beiden, Arbeitnehmer und Unternehmer, sind die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich nur als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen), im Rahmen gesetzlicher Höchstbeträge, abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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