Hallo,
"wieso kann ich keinen Birnensaft trinken, wenn ich meine Äpfel auspresse?"Also - Äpfel mit Birnen verwechselt.
Das eine ist die Ermittlung des auszuzahlenden Nettolohns, dabei wird der Arbeitnehmer mit den Sozialabgaben belastet. Als Werbungskosten kann der Arbeitnehmer die Sozialabgaben aber steuerlich nicht geltend machen.
Der Unternehmer erhält seinen Gewinn Brutto und hat die Sozialversicherung (Krankenversicherung) selbst zu zahlen. Auch er kann die private Versicherung steuerlich nicht als Werbungskosten (beim Unternehmer heißen die: Betriebsausgaben) geltend machen.
Bei beiden, Arbeitnehmer und Unternehmer, sind die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich nur als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen), im Rahmen gesetzlicher Höchstbeträge, abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.