Danke
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Thu Aug 27, 2009 2:52 pm
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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 1
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Danke |
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#2 Fri Aug 28, 2009 3:39 pm
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Moderator
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Beiträge: 1285
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als Kfz-Kosten (Betriebsausgaben) können nur solche Kosten geltend gemacht werden, die nicht bereits an anderer Stelle als Betriebsausgaben angesetzt wurden. Ein doppelter Abzug ist nicht zulässig. Also, welche Kosten entstehen für die eigene Reparatur? Waren-/Materialeinkauf, Personal, Miete, Strom, Abschreibung für Maschinen/Werkzeug, etc. All' diese Kosten sind bereits als Betriebsausgaben erfasst. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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