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Betriebsausgaben


Anwaltskosten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 7

Hallo Forum,

habe eine Mahnung zu einer offenen Rechnung von einem Lieferanten von dessen Anwalt bekommen in der das gerichtliche Mahnverfahren angedroht wird.

Im selben Schreiben werden mir die Anwaltskosten nach dem RVG (Geschäftsgebühr und pauschale Telekommunikationsgebühr) in Rechnung gestellt.

Diese Gebühren werden allerdings ohne USt ausgewiesen. Sind sie USt-frei?
Kann ich Vorsteuer ziehen? Soll ich eine korrekte Rechnung erbitten?

Danke für jede Antwort

Hoimar
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Stichwort "Schadensersatz".

Umsatzsteuer entsteht nur, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet.
Dieser hat hinsichtlich der Anwaltskosten nur zwischen Anwalt und Lieferant stattgefungen, da der Lieferant den Anwalt beauftragt hat. Also stellt der Anwalt dem Lieferanten eine Rechnung + USt. Der Lieferant hat einen Vorsteuerabzug.

Von Ihnen verlangt der Lieferant nun Schadensersatz in Höhe der Netto-Anwaltskosten, die USt hat er als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten.

Da hinsichtlich der Schadensersatzforderung zwischen dem Lieferanten und Ihnen kein Leistungsaustausch vorliegt (Sie haben den Lieferanten ja nicht beauftragt einen Anwalt einzuschalten), liegt auch kein umsatzsteuerbarer Vorgang vor.
Also, keine Weiterberechnung von Umsatzsteuer, und damit auch kein Vorsteuerabzug für Sie.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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