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Betriebsausgaben


Zukauf bei GWG

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Sep 2009
Beiträge: 1

Habe ein Laptop mit Anschaffungskosten von 560,- € gekauft und dies als Wirtschaftsgut in den Pool gebucht.

Einen Monat später habe ich eine zusätzliche externe Soundkarte angeschafft, die mit diesem Laptop genutzt werden soll.

Generell könnte diese auch mit anderen Computern genutzt werden. Tatsächlich eigenständig nutzbar ist Sie aber nicht (also ähnlich wie ein KFZ Anhänger).

Meiner Meinung nach gehört diese Karte zum Laptop und wäre diesem zuzubuchen, da nicht eigenständig nutzbar und zur Nutzung mit dem Laptop vorgesehen. Bei einem regulären Wirtschaftsgut über 1000 Euro wäre dies ja auch kein Problem...aber

Zu-und Abbuchungen sind ja bei Poolabschreibung nicht zulässig !
Wie ist nun hiermit zu verfahren ?
Die Karte hat 59,- € gekostet.
A) Darf diese nun (auch wenn nicht eigenständig nutzbar) als Kosten (Betriebsausstattung) gebucht werden und somit sofot abgezogen werden oder ist
B) für diese Karte ein Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis anzulegen (ggf. mit Hinweis auf die Zugehörigkeit zum Laptop), welches dem Pool zugeordnet wird um die Karte über diesen Umweg in den Pool zu bringen ?
Moderator
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Hallo,

nachträgliche Anschaffungskosten werden zu dem ursprünglichen Wirtschaftsgut hinzugebucht, da sie mit diesem eine Einheit bilden. Bleiben die Anschaffungskosten insgesamt unter 1.000 Euro liegt weiterhin ein GWG vor, das der Laptop zusammen mit der Karte selbständig nutzbar ist.

Im Übrigen sind es zu viele Gedanken, die Sie sich für wenig Geld - für niedrige Betriebsausgaben - machen. Klar ist, es handelt sich um abzugsfähige Betriebsausgaben, ob die 59 Euro nun über 5 Jahre verteilt abgesetzt oder sofort abgezogen werden macht steuerlich kaum einen Unterschied - es sind im wahrsten Sinne des Wortes "Peanuts". Nutzen Sie die zeit für wesentlichere Dinge des (Steuer)lebens.

Im Übrigen heißt es Poolabschreibung, da alle GWG eines Jahres zusammen erfasst und abgeschrieben werden. Im Anlagevermögen ist nicht jedes GWG einzeln aufzulisten.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Wed Sep 02, 2009 7:36 pm bearbeitet. »
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Eine Vorlage für ein Anlageverzeichnis finden Sie im Gründerlexikon als Download.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl

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