Einen Monat später habe ich eine zusätzliche externe Soundkarte angeschafft, die mit diesem Laptop genutzt werden soll.
Generell könnte diese auch mit anderen Computern genutzt werden. Tatsächlich eigenständig nutzbar ist Sie aber nicht (also ähnlich wie ein KFZ Anhänger).
Meiner Meinung nach gehört diese Karte zum Laptop und wäre diesem zuzubuchen, da nicht eigenständig nutzbar und zur Nutzung mit dem Laptop vorgesehen. Bei einem regulären Wirtschaftsgut über 1000 Euro wäre dies ja auch kein Problem...aber
Zu-und Abbuchungen sind ja bei Poolabschreibung nicht zulässig !
Wie ist nun hiermit zu verfahren ?
Die Karte hat 59,- € gekostet.
A) Darf diese nun (auch wenn nicht eigenständig nutzbar) als Kosten (Betriebsausstattung) gebucht werden und somit sofot abgezogen werden oder ist
B) für diese Karte ein Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis anzulegen (ggf. mit Hinweis auf die Zugehörigkeit zum Laptop), welches dem Pool zugeordnet wird um die Karte über diesen Umweg in den Pool zu bringen ?

