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Betriebsausgaben


Werkzeuge bei PC-Dienstleister

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 2

Hallo,

wie müsste ein PC-Dienstleister PC-Teile (z.B. Grafikkarte oder Arbeitsspeicher) verbuchen, die nur zu Testzwecken beim Kunden eingebaut werden? Sie werden weder dem Kunden verkauft noch werden sie dauerhaft eingebaut.
Kann man diese Teile als Werkzeuge deklarieren (sonstiger betrieblicher Aufwand), was sie für einen PC-Dienstleister ja eigentlich auch sind oder sind es GWG oder eben keine GWG und müssten normal abgeschrieben werden? Der Wert der Teile übersteigt nicht 50 Euro.

Danke im Voraus.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja - so würde ich es auch sehen - einzeln einsetzbare Teile bis 150 Euro = Werkzeuge (Kleingeräte), steuerlich sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 2

Nochmals vielen, vielen Dank!

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