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#1 Sun Sep 13, 2009 5:48 pm
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Mitglied
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Beiträge: 10
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Hallo! Ich bin Musiker und habe eine Frage bezüglich dem E-Gitarren-Equipment. Meine E-Gitarre schreibe ich ab, aber was mache ich mit Bodeneffektgeräten (Verzerrer, etc.), Gitarrengurte, Gitarrenkabel, Saiten, etc.? Alles unter 150 € aber nicht eingeständig nutzbar nur in Verbindung mit der E-Gitarre. Fällt so etwas unter Sonstige Betriebsausgaben? Vielen Dank für die Bemühungen! Schöne Grüße Theodor
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#2 Sun Sep 13, 2009 7:02 pm
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Moderator
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Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, Betriebsausgaben ja, aber die eigentliche Frage: Sofortabzugsfähig oder nur im Wege der Abschreibung? Saiten = Verbrauchsmaterial = sofort abzugsfähig Bodeneffektgeräte = entweder zusammen mit Gitarre aktivieren (wenn zeitnah zur Anschaffung der Gitarre erworben) und einheitlich abschreiben ODER getrennt von Gitarre aktivieren und abschreiben Gitarrengurte = Erstanschaffung einheitlich mit Gitarre abschreiben - Folgeanschaffung = Instandhaltung = sofort abzugsfähig _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Sun Sep 13, 2009 7:12 pm
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Mitglied
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Beiträge: 10
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Vielen Dank für die rasche Antwort! Oha, da hätte ich doch Fehler gemacht. Die Bodeneffektgeräte dann analog der Nutzungsdauer der Gitarre abschreiben? (Für die Gitarre habe ich 5 Jahre angesetzt.)
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#4 Thu Sep 17, 2009 5:36 pm
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Moderator
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... Bodeneffektgeräte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abschreiben. Beträgt diese, wie bei der Gitarre, auch fünf Jahre, dann fünf Jahre ansetzen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Sat Sep 19, 2009 8:23 pm
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#6 Thu Apr 15, 2010 5:48 pm
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Mitglied
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Beiträge: 6
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Kexel schrieb ...
Bodeneffektgeräte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abschreiben. Beträgt diese, wie bei der Gitarre, auch fünf Jahre, dann fünf Jahre ansetzen.
Hallo, auch hier möchte ich sehr gerne einmal nachfragen, da ich ebenfalls ähnliche Produkte habe. Ich verstehe diesen Punkt nicht: Wieso muss er die Bodeneffekte abschreiben. Sie kosten doch unter €150 und in anderen Forumsbeiträgen habe ich oftmals gelesen, dass "bei Geräten bis 150 Euro spielt die eigenständige Nutzbarkeit keine Rolle" und "Bei Neuanschaffungen bis €150 handelt es sich ebenfalls um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben." Demnach kann er doch die Bodeneffekte sofort abschreiben, oder? MfG, Sebastian
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#7 Sun Apr 18, 2010 6:41 pm
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Moderator
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Hallo, werden die Bodeneffektgeräte zusammen mit der Gitarre erworben, dann stellen Sie Anschaffungsnebenkosten der Gitarre dar, etwa wie die abnehmbare Anhängerkupplung bei einem Auto. Entweder einheitlich mit der Gitarre abschreiben oder - da eigenständig bewertbar - separat analog der Gitarre abschreiben. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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