Folgender Fall:
Herr Y. ist angestellter Elektromeister.
Neben dieser Tätigkeit macht er in seiner Freizeit ein Fernstudium zum Elektrotechnik-Ingenieur.
Irgendwann beschließt er sich selbstständig zu machen um Elektroinstallationen (Handwerk) auszuführen.
Kann er die Kosten (ca. 5000€ pro Jahr für Studiengebühren, Fahrt- und Reise, Übernachtungskosten, Literatur, etc.) voll als Betriebsausgabe sofort ansetzen (sofort nach Erhalt von Rechnungen in diesem Zusammenhang)?
Die Fortbildung zum Ingenieur ist ja kein Muss um seinen Handwerksbetrieb fortzuführen, den Meister dafür hat er ja schon.
Aber die Fortbildung zum Ingenieur macht ihn im Prinzip ja besser gegenüber den Mitbewerbern.
Wer kann mir da weiterhelfen?

