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Betriebsausgaben


Anschaffung, Abschreibung und Verkauf nach KGR

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Sep 2009
Beiträge: 1

Liebes Forum,

angenommen, ein gewerbetreibender ist im Jahr 2008 zum Vorsteuerabzug berechtigt und kauft einen Computer (> 1.000 €) für das Gewerbe.

Dieser wird in 2008 entsprechend abgeschrieben (zu 1/3) und damit zu 1/3 als Betriebsausgabe geltend gemacht. Die entrichtete USt. kann im Anschaffungsjahr "zurückgeholt" werden.

Für 2009 sagt ihm das FA nun, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr nötig (respektive: erforderlich) ist und somit die Kleingewerberegelung angewandt wird.

Was passiert, wenn der ehemals im Betriebsvermögen stehende Computer nun verkauft werden soll (gebraucht auf Rechnung ohne USt.)?

Muss dann die in 2008 "zurückgeholte" USt. zurückgezahlt werden?
Was passiert mit der Abschreibung? Wird in 2009 einfach nur anteilig bis zum Monat des Verkaufs abgeschrieben?

Vielen Dank und viel Grüße
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Stichwort "§ 15a UStG" - ein wahrer Paragraphendschungel - viel Vergnügen.

Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen hier sprengen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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