angenommen, ein gewerbetreibender ist im Jahr 2008 zum Vorsteuerabzug berechtigt und kauft einen Computer (> 1.000 €) für das Gewerbe.
Dieser wird in 2008 entsprechend abgeschrieben (zu 1/3) und damit zu 1/3 als Betriebsausgabe geltend gemacht. Die entrichtete USt. kann im Anschaffungsjahr "zurückgeholt" werden.
Für 2009 sagt ihm das FA nun, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr nötig (respektive: erforderlich) ist und somit die Kleingewerberegelung angewandt wird.
Was passiert, wenn der ehemals im Betriebsvermögen stehende Computer nun verkauft werden soll (gebraucht auf Rechnung ohne USt.)?
Muss dann die in 2008 "zurückgeholte" USt. zurückgezahlt werden?
Was passiert mit der Abschreibung? Wird in 2009 einfach nur anteilig bis zum Monat des Verkaufs abgeschrieben?
Vielen Dank und viel Grüße

