ich habe von einem deutschen Unternehmen einen Auftrag als Subunternehmer erhalten. Ich führe in Frankreich Bauarbeiten aus. Meine entstandenen Fahrtkosten bekomme ich vom deutschen Unternehmer erstattet.
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich meinem Auftraggeber die Benzinquittungen herausgeben? Meiner Meinung nach ist das falsch. Ich stelle ihm die Benzinquittungen 1:1 in Rechnung. Wenn ich ihm die Quittungen gebe, habe ich selbst keine Kosten mehr, sondern nur noch die Einnahmen aus meiner Rechnung.
2. Muss ich die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer schreiben? Ich stelle wie gesagt die Tankrechnungen, die Mautgebühren und die Verpflegungsmehraufwendungen in Rechnung.
Danke für Ihre Hilfe.

