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Betriebsausgaben


Bewirtung von Arbeitnehmern

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Oct 2009
Beiträge: 3

Hallo,

wie wird die Bewirtung von Arbeitnehmer, die nicht in Folge einer Veranstaltung bewirtet werden behandelt (Welche Konten, Vorsteuerabzug)

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Konto "Sonstige Personalkosten" und "Vorsteuer".

Aber Vorsicht! - Bei allem was über die blose Aufmerksamkeit (Kaffee, Wasser, Keks o. ä.) hinausgeht, prüfen (lassen) ob kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Für Arbeitnehmerbewirtungen gibt es nämlich zahlreiche Besonderheiten und somit Stolperfallen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 3

Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Kexel.

Es ergibt sich für mich aber noch eine weitere Frage:

Wenn wir bei uns im Haus eine Treffen mehrere Führungskräfte versch. Firmen haben, die aber alle zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, ist die dann eine Bewirtung mit Aufteilung auf 70%/30% oder wie würde hier verfahren werden müssen.

Vielen Dank im Vorraus
Moderator
Registriert: Jan 2007
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... Aufteilung 70/30.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 3

Wenn wir bei uns im Haus eine Treffen mehrere Führungskräfte versch. Firmen haben, die aber alle zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, ist die dann eine Bewirtung mit Aufteilung auf 70%/30% oder wie würde hier verfahren werden müssen.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Hallo Elizabeth,

ja verschiedene Unternehmen (Gesellschaften) = Bewirtung von Geschäftsfreunden/-partnern = 70:30-Aufteilung
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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