wie wird die Bewirtung von Arbeitnehmer, die nicht in Folge einer Veranstaltung bewirtet werden behandelt (Welche Konten, Vorsteuerabzug)
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Oct 06, 2009 12:52 pm
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wie wird die Bewirtung von Arbeitnehmer, die nicht in Folge einer Veranstaltung bewirtet werden behandelt (Welche Konten, Vorsteuerabzug) Vielen Dank für die Hilfe im Voraus. |
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#2 Tue Oct 06, 2009 7:26 pm
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Moderator
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Konto "Sonstige Personalkosten" und "Vorsteuer". Aber Vorsicht! - Bei allem was über die blose Aufmerksamkeit (Kaffee, Wasser, Keks o. ä.) hinausgeht, prüfen (lassen) ob kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Für Arbeitnehmerbewirtungen gibt es nämlich zahlreiche Besonderheiten und somit Stolperfallen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Thu Oct 08, 2009 3:13 pm
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Es ergibt sich für mich aber noch eine weitere Frage: Wenn wir bei uns im Haus eine Treffen mehrere Führungskräfte versch. Firmen haben, die aber alle zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, ist die dann eine Bewirtung mit Aufteilung auf 70%/30% oder wie würde hier verfahren werden müssen. Vielen Dank im Vorraus |
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#4 Tue Oct 20, 2009 7:37 pm
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Moderator
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_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#5 Tue Aug 03, 2010 2:44 pm
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#6 Thu Aug 05, 2010 3:07 pm
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Moderator
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ja verschiedene Unternehmen (Gesellschaften) = Bewirtung von Geschäftsfreunden/-partnern = 70:30-Aufteilung _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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