Hallo,
wird eine Dienstreise durch Rückkehr zur regelmäßigen Arbeitsstelle oder zur eigenen Wohnung unterbrochen bzw. beendet beginnt anschließen eine neue Dienstreise.
Schließt sich eine Dientsreise unmittelbar an eine vorhergehende an, dann werden die Zeiten zusammengerechnet.
Bei Dienstreisen ins Ausland gilt der Pauschbetrag des Landes welches man vor 24:00 Uhr zuletzt erreicht hat.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.