Hallo,
Sie sagen es richtig "Fantasienamen" und keine Eintragung im Handelsregister.
Dies bedeutet bei diesem Namen handelt es sich nicht um Ihre Firmenbezeichnung bzw. Ihren Firmennamen. Es ist ein Werbeslogan, Produktname, Geschäftsname, und der gleichen - ohne jede rechtliche Bedeutung im Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten oder dem Finanzamt. Sie haben stets Ihren vollen Vor- und Zunamen mit anzugeben. Unter diesem sind Sie auch beim Finanzamt zu führen.
Es ist nicht anders wie zum Beispiel mit Nivea, Nivea ist keine Firma, sondern der Name eines Produktsortiments, die Firma heißt Beisersdorf AG.
Was die Auflösung der GbR anbelangt so sollte das von einem Fachmann, sprich Steuerberater, geprüft werden, hier gibt es sehr viele Stolperfallen, die auch - bei Missachtung - sehr viel Geld kosten können. Geld spart man im Voraus durch guten Rat.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.