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Betriebsausgaben


GbR auflösen

Moderatoren: Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Hallo,
meine Geschäftspartnerin und ich planen, unsere GbR aufzulösen. Ich würde als selbständiger Kommunikations-Designer weiter machen wie bisher.
Fragen:
kann ich allein den (Fantasie-)Firmennamen - kein Eintrag im Handelsregister - beibehalten?
Ich denke, dem Finanzamt müsste ich wohl eine Meldung machen?!
Die AGB sind ggf. auch zu ändern, denke ich.......
Was muss ich noch bedenken bzw. melden/ändern?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Sie sagen es richtig "Fantasienamen" und keine Eintragung im Handelsregister.

Dies bedeutet bei diesem Namen handelt es sich nicht um Ihre Firmenbezeichnung bzw. Ihren Firmennamen. Es ist ein Werbeslogan, Produktname, Geschäftsname, und der gleichen - ohne jede rechtliche Bedeutung im Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten oder dem Finanzamt. Sie haben stets Ihren vollen Vor- und Zunamen mit anzugeben. Unter diesem sind Sie auch beim Finanzamt zu führen.

Es ist nicht anders wie zum Beispiel mit Nivea, Nivea ist keine Firma, sondern der Name eines Produktsortiments, die Firma heißt Beisersdorf AG.

Was die Auflösung der GbR anbelangt so sollte das von einem Fachmann, sprich Steuerberater, geprüft werden, hier gibt es sehr viele Stolperfallen, die auch - bei Missachtung - sehr viel Geld kosten können. Geld spart man im Voraus durch guten Rat.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Guten Morgen,
ich danke Ihnen sehr für die schnelle Antwort. Wir werden Ihren Rat befolgen.
Noch einen schönen Tag und freundliche Grüße!

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