ich habe folgendes Problem:
Meine Frau ist freiberufliche Opernsängerin. Das Finanzamt erkennt das Arbeitszimmer nicht an, da es den Mittelpunkt der Arbeit außerhalb des Arbeitszimmers sieht.
Es bezieht sich damit bestimmt auf die Auftritte, die ja das Geld einbringen, und natürlich nicht im Arbeitszimmer stattfinden.
Nun ist es aber so, dass für einen Auftritt, mindestens 80 % (oft auch mehr) der Zeit zu Hause aufgewendet wird, der Rest sind Proben vor Ort bzw. Aufführungen.
Zusätzlich muss meine Frau als Sängerin ihre Stimme ständig trainieren und perfektionieren. Auch Liederabende, die sie selbst konzipiert und ausarbeitet, haben einen Anteil > 95% zu Hause.
Gibt es dazu schon irgendwelche Urteile (evtl. von anderen Künstlerberufen)? Bis jetzt konnte ich nur Informationen aus Österreich finden, die scheinbar ebenfalls den Mittelpunktsbegriff haben:
http://www.swtunion.at/web/impuls/impuls_3_08/impuls/impuls_3_08/seiten/8_fiskurios.htm
http://www.pwc.com/at/de/newsletter/tax/2008/absetzbarkeit-arbeitszimmer-28022008.jhtml
Aber das wird mir beim deutschen Finanzamt nichts nützen
Gibt es hier eine Chance bei der Anfechtung?

