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Betriebsausgaben


Investitionsabzugsbetrag vor Betriebsgründung möglich

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 1

Hallo zusammen,

ich werde in 2010 eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach installieren und werde dadurch zum Unternehmer.
Da ich in 2009 gegenüber 2010 ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben werde, möchte ich in 2009 den Investitionsabzugsbetrag steuermindernd für die in 2010 zu errichtende Anlage geltend machen.

Hierzu folgende Fragen:

- Darf ich den Investitionsabzugsbetrag überhaupt geltend machen, da ich in 2009 eigentlich noch gar kein Unternehmer bin ? (Besser gefragt: Was muss ich wie tun, damit ich diesen in 2009 bereits geltend machen kann ?)

- Um keine Fristen zu versäumen: Wie (Formular/Vordruck) wird dies bis zu welchem Termin beantragt ? Leider habe ich im Internet zur Umsetzung nichts gefunden. --> Wird dieser in 2009 geltend gemacht oder kann dieser noch in 2010 für 2009 geltend gemacht werden ?

Danke für hilfreiche Antworten

Mope
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Voraussetzung ist eine verbindliche Bestellung noch in 2009.

Mit Schreiben vom 08.05.2009 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002 hat das Bundesfinanzministerium zu Zweifelsfragen zum mit der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführten Investitionsabzugsbetrag Stellung genommen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/sid_D0F80329FA97321E219C611F681241DC/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/234.html

Zitat
In Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung kann ein Investitionsabzugsbetrag für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsgutes nur in Anspruch genommen werden, wenn die Investitionsentscheidungen hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert sind. Bei der Inanspruch-nahme von Investitionsabzugsbeträgen für wesentliche Betriebsgrundlagen ist es dar-über hinaus erforderlich, dass das Wirtschaftsgut, für das ein Abzugsbetrag geltend gemacht wird, bis zum Ende des Jahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, ver-bindlich bestellt worden ist (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 25. April 2002, BStBl 2004 II S. 182 und vom 19. April 2007, BStBl II S. 704). Im Falle der Herstellung muss eine Genehmigung verbindlich beantragt oder - falls eine Genehmigung nicht er-forderlich ist - mit der Herstellung des Wirtschaftsgutes bereits tatsächlich begonnen worden sein.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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