angenommen ein Einzelunternehmen hat 100.000 Euro Umsatz und unterliegt der Regelbesteuerung. Nun möchte der Unternehmer noch ein anderes Gewerbe in einer anderen Branche als Einzelunternehmen gründen. Er erwartet für das neue Gewerbe weniger als 17.500 Euro Umsatz. Kann er für das neue Einzelunternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
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