Hallo,
typischer Fehler eines Unwissenden.
Tut mir leid es Ihnen so direkt sagen zu müssen, aber Sie sparen viel Geld und Ärger mit der Finanzverwaltung wenn Sie sich vertrauensvoll an einen Fachmann oder eine Fachfrau, sprich Steuerberater/in wenden.
So wie Sie hoffentlich keinen Diesel in ein Fahrzeug mit Superbenzin-Motor tanken, nur weil beides Kraftstoff ist, so können Sie die Versicherungssteuer nicht bei der Umsatzsteuer abziehen, nur weil beides Steuern sind, und nur rein zufällig beide 19 % betragen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.