Betriebsausgaben


Bruttolistenpreis oder Zeitwert bei 1% Regelung.....

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Oct 2009
Beiträge: 6

Muß man bei der 1% Regelung den Bruttolistenpreis auch bei einen älteren Fahrzeug komplett ansetzen oder gilt da der Zeitwert?

Beispiel: Der Bruttolistenpreis des uralt Benz war 45.000€.... der aktuelle Zeitwert beträgt 16.000 €.

Der Wagen wurde in das Betriebsvermögen aufgenommen und wird mit der 1% Regelung behandelt.

Bedeutet dies das 450 € monatlich als "Gewinn" (durch privat Entnahme) in der GuV landen und der Zeitwert nicht bei der Berechnung berücksichtigt wird.


.... somit wäre es ja geschickter gleich einen Neuwagen zu kaufen, da zwischen Listenpreis alt und neu-wagen ja kein Unterschied besteht. Vorausgesetzt man will soviel -asl Kleinunternehmer- investieren.
Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 6

... hab die antwort gerade gefunden:

http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-384.html


Egal ob Neuwagen oder "Schrottkarre" es zählt der damalige Bruttolistenpreis.

(Bitte korrektur falls das nicht stimmt ;-)
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

... richtig -

maßgeblich ist der Brutto-Listen-Neupreis zum Erstzulassungszeitpunkt des Fahrzeugs.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 6

Danke für die Bestätigung!

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