Beispiel: Der Bruttolistenpreis des uralt Benz war 45.000€.... der aktuelle Zeitwert beträgt 16.000 €.
Der Wagen wurde in das Betriebsvermögen aufgenommen und wird mit der 1% Regelung behandelt.
Bedeutet dies das 450 € monatlich als "Gewinn" (durch privat Entnahme) in der GuV landen und der Zeitwert nicht bei der Berechnung berücksichtigt wird.
.... somit wäre es ja geschickter gleich einen Neuwagen zu kaufen, da zwischen Listenpreis alt und neu-wagen ja kein Unterschied besteht. Vorausgesetzt man will soviel -asl Kleinunternehmer- investieren.

