wo ist die 80 / 20 anzuwenden?
- Reisekosten Tagespauschalen ( das ist klar )
- sofern nicht nach Pauschalen, sondern die IST-Kosten abgerechnet werden, gehe ich davon aus, dass 80 % der steuerlich bewilligten Kosten abzugsfähig sind, und der gesamte Rest nicht! Wie sieht es aus, wenn die IST-Kosten geringer sind als die steuerlich anerkannten; kann ich diesem Fall den steuerlich angesetzten Betrag als abzugsfähige Betriebsausgabe buchen?
- welche Kosten können im Falle einer Bewirtung im Rahmen eine/s/r Meetings / Veranstaltung (Teilnehmer = Mitarbeiter sowie externe Personen) als Betriebsausgabe gebucht werden?
Ich gehe davon aus, dass dieses nicht mein letzter Beitrag in diesem Zusammenhang sein wird.
Danke für eure Unterstützung!
Gruß
Hermann

