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Betriebsausgaben


Bewirtungskosten von Mitarbeitern und Dritten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 2

Hi Leute,

wo ist die 80 / 20 anzuwenden?

- Reisekosten Tagespauschalen ( das ist klar )
- sofern nicht nach Pauschalen, sondern die IST-Kosten abgerechnet werden, gehe ich davon aus, dass 80 % der steuerlich bewilligten Kosten abzugsfähig sind, und der gesamte Rest nicht! Wie sieht es aus, wenn die IST-Kosten geringer sind als die steuerlich anerkannten; kann ich diesem Fall den steuerlich angesetzten Betrag als abzugsfähige Betriebsausgabe buchen?
- welche Kosten können im Falle einer Bewirtung im Rahmen eine/s/r Meetings / Veranstaltung (Teilnehmer = Mitarbeiter sowie externe Personen) als Betriebsausgabe gebucht werden?

Ich gehe davon aus, dass dieses nicht mein letzter Beitrag in diesem Zusammenhang sein wird.
Danke für eure Unterstützung!

Gruß

Hermann
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die "80 / 20" gibt's nicht mehr.
Bewirtungskosten von Geschäftsfreunden (Kunden, Lieferanten, etc.) sind zu 70% steuerlich abzugsfähig. An diesen Bewirtungen dürfen auch Arbeitnehmer teilnehmen. Wichtig ist nur, dass es sich nicht ausschließlich um eigene Arbeitnehmer handelt.

Die Vorsteuer aus den Bewirtungskosten ist, wenn grundsätzlich Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, in voller Höhe abzugsfähig.

Die Problematik mit den Reisekosten bitte noch mal genauer darstellen - Was ist das Problem?

Gruß

Helmut Kexel, Steuerberater/vBP
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 3

Geht es um eigene Reisekosten oder um die der Mitarbeiter/Angestellten ?
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Viele Grüße aus Bayern (Ammersee)

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wer unkosten hat, kann sie behalten,
wer kosten hat, sollte sie absetzen!

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