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Betriebsausgaben


KFZ-Anschaffung mit Privatnutzung 10-50%

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 2

Guten Tag!

Ich habe eine steuerliche Frage zur Anschaffung eines KFZ im gewillkürtem Betriebsvermögen (geschäftliche Nutzung zwischen 10 und 50 %).

Bei den laufenden Betriebsausgaben wird der private Nutzungsanteil als Betriebseinnahme gegenrechnet (über Fahrtenbuchmethode). Gilt das auch bei den Anschaffungskosten?

Danke für die Hilfe!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wird das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, dann ist es zu 100%, d. h. mit den vollen Anschaffungskosten, zu aktivieren.
Bei der Ermittlung des Privatanteils ist dieser dann auch von der Abschreibung zu rechnen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18

Was ist denn, wenn man das Fahrzeug in das gewillkürte PRIVATVERMÖGEN übernehmen würde. Kann man dann per Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten anteilig abrechnen, auch die der Anschaffung (aufgeteilt wie bei einer AfA)? Oder gilt auch über 10% Nutzung nur die Möglichkeit der 30 Cent/km-Methode?

Ich sehe da vor allem auch den Vorteil beim Verkauf des Fahrzeuges.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

bei Behandlung als Privatvermögen, kann man

entweder "per Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten anteilig abrechnen, auch die der Anschaffung (aufgeteilt wie bei einer AfA)"

oder hat "die Möglichkeit der 30 Cent/km-Methode"
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18

Danke für Ihre Antwort!

Für die Fahrtenbuchmethode:

Sagen wir ich entscheide mich umsatzsteurrechtlich auch für die Nutzung als Privatwagen (d.h. keine umsatzsteurrechtliche Behandlung), welche Beträge setze ich dann anteilig als Kosten bei der ertragssteuerlichen Behandlung an, Brutto- oder Nettobeträge?

Buche ich bei der ertragssteurlichen Behandlung eigentlichen am Besten jeden Beleg oder mache ich besser eine Jahresaufstellung am Ende des Jahres außerhalb der Buchhaltung und rechne da alles zusammen und buche alles nur in einem Einmalbetrag in Höhe der anteiligen Kosten?

Danke und schöne Grüße

Wolf
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

die umsatzsteuerliche Seite ist eine Sache für sich.

Aus der Anschaffung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, da ja dem Privatvermögen zugeordnet.

Bei den laufenden Kosten kann die Vorsteuer anteilig abgezogen werden.

Vereinfacht Kosten und Vorsteuer in separater Aufstellung oder auf separaten Konten sammeln und prozentual am Ende des Jahres den betrieblichen Anteil ermitteln.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18

Das klingt alles sehr vorteilhaft Herr Kexel. Sie haben mir sehr geholfen!

Eine Nachfrage hätte ich noch: Wenn ich das Auto verkaufe, dass sich ja im Privatvermögen befindet, muss ich dann aber auch keine Umsatzsteuer abführen, auch wenn ich die Vorsteuer von den laufenden Kosten abgezogen habe?

Wenn das alles so ist, dann muss ich sagen, dass es sich ja eigentlich nicht lohnt, das KFZ im gewillkürtem Betriebsvermögen zu haben, zumindestens dann nicht, wenn ein gebrauchten KFZ ohne ausgewiesene USt gekauft wird.

Schöne Grüße!!!

Wolf
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

... zweimal ja.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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