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#1 Tue Oct 27, 2009 7:52 am
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Mitglied
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Beiträge: 7
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Hallo, hat jemand eine Ahnung, ob die bestehende Grenze zur Bilanzführungspflicht von derzeit 50 Tsd Euro im Zuge der Entlastung des Mittelstandes durch die neue Bundesregierung angehoben wird? Würde mich brennend interessieren, da ich diese Jahr evtl knapp drüberrutschen würde - das wäre natürlich super ärgerlich :-(
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#2 Mon Nov 02, 2009 8:04 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, von einer weiteren Anhebung ist mir (noch) nichts bekannt. Aber warum soll eine Bilanzierung ärgerlich sein. Dies kann auch viele Vorteile bringen. Nicht zuletzt haben Sie eine betriebswirtschaftlich exaktere Gewinnermittlung und dazu noch ein Vermögensverzeichnis (= Bilanz), welches für mögliche Finanzierungen bei Kreditinsituten sehr hilfreich ist. Übrigens, die steuerliche Buchführungspflicht beginnt erst ab dem nächsten 01.01., nach dem das Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat. Überschreiten Sie die Grenze in 2009, erfährt das Finanzamt erst mit Abgabe der Steuererklärungen 2009 in 2010 davon, so dass frühestens ab 2011 Buchführungspflicht besteht. Bis dahin sollten die Vorhaben der neuen Regierung konkretere Formen angenommen haben. Alternativ könnten Sie zum Beispiel einen Investitionsabzugsbetrag ansetzen, um so unter die Grenze zu rutschen. Bei genauerer Drchsicht Ihres Falles hat ein Steuerberater hier noch weitere Möglichkeiten den Gewinn zu drücken. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Thu Dec 03, 2009 1:17 pm
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Mitglied
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Beiträge: 7
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Nochmal hallo, ich habe mir den § 241a des HGB nochmal genau angesehen, ZITAT: zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss Wenn ich das richtig verstehe, kommt die Bilanzierungspflicht nach einem Jahr über 50Tsd Euro Gewinn sowieso noch nicht, sondern erst nach dem zweiten Jahr. Außerdem auch nur dann, wenn ZUSÄTZLICH ("und") zum Gewinn >50 Tsd auch der Umsatz > 500 Tsd ist. Also 3 Faktoren, die GLEICHZEITIG erfüllt werden müssen, bevor man bilanzieren muß: Gewinn > 50 Tsd und Umsatz > 500 Tsd und beides zusammen 2 Jahre hintereinander. Ist dieses Auslegung richtig? Was sagt der Fachmann dazu?????
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#4 Sun Dec 13, 2009 9:29 pm
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Moderator
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Hallo, es heißt im Gesetz "oder", also das Erreichen einer Grenze genügt zu steuerlichen Buchführungspflicht. Allerdings - wie bereits geswchrieben - erst ab dem nächsten 01.01., nach dem das Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Wed Jan 20, 2010 11:56 am
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Mitglied
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Beiträge: 3
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Kexel schrieb Übrigens, die steuerliche Buchführungspflicht beginnt erst ab dem nächsten 01.01., nach dem das Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat.
Überschreiten Sie die Grenze in 2009, erfährt das Finanzamt erst mit Abgabe der Steuererklärungen 2009 in 2010 davon, so dass frühestens ab 2011 Buchführungspflicht besteht. Bis dahin sollten die Vorhaben der neuen Regierung konkretere Formen angenommen haben.
Angenommen das Finanzamt teilt dem Unternehmer nach Abgabe der Steuerklärung in 2010 mit, dass ab 2011 Buchführungspflicht besteht. Wenn man aber 2010 wieder unter der Grenze bleibt, hat man dann noch irgendeine Chance für 2011 aus der Buchführungspflicht herauszukommen?
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#6 Sun Jan 31, 2010 6:23 pm
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Moderator
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Ja - das Finanzamt schriftlich über die voraussichtliche Entwicklung in 2010 informieren und eine Überprüfung bebeantragen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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