ich bin verwirrt!
Vorabinfo: bin freiberuflicher Grafikdesigner mit PKW (Anschaffung 02/2009), betriebliche Nutzung ca. 60 % =Einstellung ins Betriebsvermögen,
private Nutzung abgerechnet nach der 1%-Methode.
Jetzt las ich, dass ab 2009:
1. die Vorsteuer für die Anschaffung (zuzüglich evtl. Aufrüstung z.B. Winterreifen etc.) nur noch mit 50 % abgesetzt werden darf und
2. als "Ausgleich" dafür die Umsatzsteuer für den Pauschalabzug "private Nutzung" entfällt.
Soll stehen in den §§ 3, Abs. 9 a, Satz bzw. 15, Absatz 1b des USTG.
Ich verstehe das nicht - geht über meinen Horizont. Können Sie mir sagen, ob das stimmt?
Vielen Dank!


