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Betriebsausgaben


angemietete Büroräume im Haus der Ehefrau

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 3

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren selbständig. Vor einigen Jahren sind wir umgezogen. Das Haus gehört meiner Ehefrau. Weil es ausreichend Platz gibt, habe ich 2 Zimmer (ein EDV Labor und das Büro für meine angestellte Ehefrau (sozialversicherungspflichtig) und eine Toilette angemietet. Nun will das FA die Kosten nicht mehr anerkennen.
Kann ich denn die Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf angemietete Räume eines Unternehmers überhaupt anwenden?
Ich habe keine anderen Räume in denen ich arbeiten kann. Auch wenn das FA (zweite Problematik) z.B. für die Fahrten zu den Kunden festgestellt hat, dass ich im Wohnhaus keine Betriebsstätte habe. Diese läge in den Räumen meiner Kunden.
Irgendwie zweifle ich (und mein Steuerberater) langsam am System.

Es wäre schön, wenn jemand Hinweise auf Urteile nach neuer Rechtsprechung hat, die auf diese besondere Situation passen. Ich bin ja kein angestellter Leherer, sondern Gewerbetreibender.

Vielen Dank im voraus.

G.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

"Was der Finanzbeamte nicht darf, sollen andere auch nicht dürfen."

Leider oft ein unbewusstes Motto einiger Sachbearbeiter.

Hier ein interessantes Urteil

Zitat
BFH Urteil vom 19.03.2003 - VI R 40/01 (NV)
Leitsatz (BFH/NV)
Wird der Kellerraum eines Einfamilienhauses ausschließlich als Lager für pharmazeutische Produkte und Werbematerialien beruflich genutzt, unterliegt er nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG; denn er ist begrifflich kein häusliches Arbeitszimmer.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 3

Vielen Dank Herr Kexel,

dieses Urteil hatten wir schon gefunden. Das Problem ist nur, dass ein EDV-Berater natürlich am Computer arbeitet. Anders wäre es sicher, hätte ich z.B. eine Schreinerei und mein Handwerkszeug wären Hobel und Säge.
Für das FA ist Computer = Büro. Obwohl ich in meinem Labor eine ganze Menge Computer stehen habe, mit denen ich eben arbeite. In der Begründung wurde dann noch aufgeführt, dass meine Ehefrau, welche sozialversicherungspflichtig angestellt ist, nicht zählt, weil diese mit mir verwandt ist. Hätte ich eine externe Arbeitskraft angestellt, wäre das anders.
Deshalb wird auch deren Büro nicht akzeptiert und schon gar nicht die Toilette, welche ich nur habe, weil die BG das so verlangt.

Ich frage mich, wo die Grundsätze der Gleichheit bleiben.

Wäre ich eine 1-Mann GmbH, hätte diese als juristische Person die Räume angemietet. Es wäre also ein "Fremder" und damit wäre die Angriffsfläche anders. Verträge unter Eheleuten - sofern diese den Vergleich mit anderen standhalten - sollten eigentlich auch kein Problem sein. Ist es aber.

Ich bin im Moment auf der Suche nach anderen Selbständigen mit den gleichen Problemen, um die Erfahrungen zu tauschen.

Und ich bin dankbar für jeden Strohhalm.

By the way - ich habe einen Steuerberater, der sich auch um die Angelegenheit sehr gut kümmert. Aber dafür gibt es ja das Internet - um Gleichgesinnte zu finden und sich Auszutauschen.

Also - jede Hilfe und Anregung ist wollkommen.

Vielen Dank
Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 3

Hier kurz ein Update.

Das FA erkennt nun die beiden Räume für die Mitarbeiter (Büro und Toilette) an. Weiterhin streitig ist das EDV-Labor. Hier will das FA auf ein Urteil der Finanzbehörden warten.

Acj ja - das zeite Theme, die Betriebsstätte beim Kunden wurde auch fallen gelassen. Hier hat wohl die Intervention über den Bund der Selbständigen geholfen. Den Steuerberater hat man einfach auflaufen lassen.

Gruß

G.
« Zuletzt durch drummelbummel am Mon Dec 14, 2009 8:09 am bearbeitet. »

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