ich bin seit vielen Jahren selbständig. Vor einigen Jahren sind wir umgezogen. Das Haus gehört meiner Ehefrau. Weil es ausreichend Platz gibt, habe ich 2 Zimmer (ein EDV Labor und das Büro für meine angestellte Ehefrau (sozialversicherungspflichtig) und eine Toilette angemietet. Nun will das FA die Kosten nicht mehr anerkennen.
Kann ich denn die Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf angemietete Räume eines Unternehmers überhaupt anwenden?
Ich habe keine anderen Räume in denen ich arbeiten kann. Auch wenn das FA (zweite Problematik) z.B. für die Fahrten zu den Kunden festgestellt hat, dass ich im Wohnhaus keine Betriebsstätte habe. Diese läge in den Räumen meiner Kunden.
Irgendwie zweifle ich (und mein Steuerberater) langsam am System.
Es wäre schön, wenn jemand Hinweise auf Urteile nach neuer Rechtsprechung hat, die auf diese besondere Situation passen. Ich bin ja kein angestellter Leherer, sondern Gewerbetreibender.
Vielen Dank im voraus.
G.

