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#1 Sun Feb 18, 2007 1:01 pm
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Mitglied
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Beiträge: 3
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Hallo, was bedeutet denn die Vorschrift "getrennte Aufzeichnung" in der Praxis? Können die Bewirtungsbelege chronologisch in die Buchhaltung übernommen werden oder müssen diese Belege getrennt abgeheftet werden? Vielen Dank schon mal für die Antworten. Regus _______________ Viele Grüße aus Bayern (Ammersee)
--------------------------------------------- wer unkosten hat, kann sie behalten, wer kosten hat, sollte sie absetzen!
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#2 Tue Feb 27, 2007 8:09 pm
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Moderator
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Hallo, getrennte Aufzeichnung bedeutet innerhalb einer Buchführung, dass diese Kosten auf ein gesondertes Buchhaltungskonto "Bewirtungskosten" zu buchen sind und nicht etwa einfach auf "Werbekosten". Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de
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#3 Fri Mar 02, 2007 1:58 pm
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Mitglied
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Beiträge: 3
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 Danke, da bin ich aber beruhigt... Eine eigene Kontierung "Bewirtungskosten" ist ja selbstverständlich. Ich hatte schon befürchtet, dass hier so was wie eine kleine Nebenbuchhaltung gemeint war. _______________ Viele Grüße aus Bayern (Ammersee)
--------------------------------------------- wer unkosten hat, kann sie behalten, wer kosten hat, sollte sie absetzen!
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#4 Thu Jan 15, 2009 10:49 am
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Mitglied
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Beiträge: 1
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Hallo ihr Lieben! Meine Frage ist, da ich newbie bin im forum, hier nicht angebracht oder auf falscher fährte, aber was ist denn mit Belegen der Mandanten an Tankstellen vor allem an bundesautobahntankstellen. da wird vielleicht mal ein brötchen und eine tasse kaffee ( auch coffee to go) verzehrt. soll ich die auch als bewirtungskosten buchen oder als repräsentationskosten werbekosten und was auch immer ? oder was ist denn wenn die mandanten am wochenende in einer bar mit live music feiern trinken essen? wie soll ich die rechnungen buchen ? oder überhaupt nicht, weil sie meistens privaten bereich anbelangen? mfg eko
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#5 Sun Jan 18, 2009 8:47 pm
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Moderator
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Hallo, wenn Sie von Mandanten reden, so scheinen Sie vom Fach zu sein und sollten in der Lage sein die Frage selbst zu beantworten oder rechtlich herauszuarbeiten. Aber - wir Steuerberater sind ja kollegial Zitat Belegen der Mandanten an Tankstellen vor allem an bundesautobahntankstellen. da wird vielleicht mal ein brötchen und eine tasse kaffee ( auch coffee to go) verzehrt. Das Brötchen und der Kaffee stellen keine Bewirtung, sondern Eigenbedarf dar, also Verpflegungsaufwendungen - damit keine Buchung als Bewirtungskosten. Bei einem Einzelunternehmer werden diese Ausgaben auf Privat gebucht. Gleiches gilt fürs feiern am Wochenende - es sei denn es liegt eine Einladung von Geschäftsfreunden zu Grunde. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#6 Tue Sep 07, 2010 6:28 am
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Mitglied
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Beiträge: 4
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soll ich die auch als bewirtungskosten buchen oder als repräsentationskosten werbekosten und was auch immer ?
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#7 Fri Sep 10, 2010 5:10 pm
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Moderator
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Douglas fragte Zitat soll ich die auch als bewirtungskosten buchen oder als repräsentationskosten werbekosten und was auch immer ? Kexel antwortete bereits vorher Zitat Brötchen und der Kaffee stellen keine Bewirtung, sondern Eigenbedarf dar, also Verpflegungsaufwendungen - damit keine Buchung als Bewirtungskosten Wenn Privatverzehr, dann Buchung auf Konto "Privat", es sei denn die Ausgabe erfolgt im Rahmen einer nachgewiesenen (aufgezeichneten) Dienstreise, mit einer Abwesenheitsdauer von mindestens 8 Std., dann kann ein (Teil-)Betrag bis zur Höhe der Reisekostenpauschalen auf Konto "Reisekosten" gebucht werden. Wenn als kleiner Snack für Kunden gedacht, dann Konto "Repräsentationskosten". Wenn als kleiner Snack für Mitarbeiter gedacht, dann Konto "Sonstige Personalkosten". _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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