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#1 Sun Nov 08, 2009 11:26 pm
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Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 2
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Sehr geehrte Forumsteilnehmer! Ich bin von 1997 bis 2004 neben meinem Hauptberuf einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen. Die 1997er Steuererklärung habe ich von einem Steuerberater erstellen lassen, danach habe ich das selber erledigt und mich dabei an der 1997er Steuererklärung orientiert. In 2008 habe ich wieder mit der Nebentätigkeit begonnen und bin gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen. Bei den alten Steuererklärungen habe ich (bzw. 1997 der Steuerberater) ein Arbeitszimmer abgesetzt. Da es 19% der Wohnfläche ausmacht, wurden 19% aller laufenden Kosten (Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer, Versicherung, etc.) und 19% von 1.6% des Kaufpreises des Einfamilienhauses (Abschreibung) als Kosten ausgewiesen. Geht das heute auch noch? Das Arbeitszimmer wird ausschliesslich für meine Nebentätigkeit benutzt und meine Nebentätigkeit findet nur dort statt. Aber meine Haupttätigkeit (40 Stunden Angestellten-Verhältnis) ist umfänglicher als meine Nebentätigkeiten (nur Abends und am Wochenende) Ausserdem bin ich unsicher, ob der Abschreibungssatz von 1,6% aus 1997 immer noch korrekt ist. Das Haus ist ca 50 Jahre alt und wurde vor 12 Jahren gekauft Viele Grüße
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#2 Mon Nov 09, 2009 5:47 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, einfach mal im Forum stöbern, da gibt's unzählige Einträge zu diesem Thema. Aber auch folgende Links ggf. beachten: http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.htmlhttp://www.steuernplusberatung.de/html/lexika.html(Steuer-Lexikon - Sichwort. Arbeitszimmer) _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Tue Nov 10, 2009 10:39 am
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Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 2
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Kexel schrieb einfach mal im Forum stöbern, da gibt's unzählige Einträge zu diesem Thema
Das ist ja gerade das Problem - es gibt so viele Beiträge und die unterscheiden sich auch in Detailfragen (Arbeitszimmer, Betriebsstätte, etc.), dass man als Laie eher verwirrt ist. Ich beantworte mal meine ursprüngliche Frage: user1234 schrieb Geht das heute auch noch?
selber, und zwar mit einem eindeutigen: Nein, das geht nicht mehr, weil das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt ALLER Tätigkeiten ist und genau das seit 2007 Voraussetzung für eine Anerkennung ist. Damit hat sich dann auch meine zweite Frage, warum der Steuerberater 1997 1,6% Abschreibung benutzt hat und nicht 2% ebenfalls erledigt Können sie kurz bestätigen, dass ich das richtig verstanden habe? - Vielen Dank
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#4 Sun Nov 15, 2009 5:33 pm
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Moderator
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... sehen Sie, geht doch. Prima gelöst - weiter so. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Thu Jan 14, 2010 11:11 am
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Dazu hab ich wiedermal ne Frage... "Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt ALLER Tätigkeiten..." Also kann ich, wenn ich 50% Selbstständig, und 50% Freiberufler bin, meine lfd. Kosten etc. NICHT geltend machen?
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#6 Sun Jan 17, 2010 5:12 pm
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Moderator
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Ja - aber was machen Sie als Selbständiger und was als Freiberufler. Ein Freiberuflicher ist auch selbständig tätig. Vielleicht kann man ja beide Tätigkeiten zu einer gemeinsamen zusammen fassen und so das Arbeitszimmer doch absetzen? Im Übrigen gibt es meines Erachtens keine zwei Tätigkeiten mit jeweils exakt 50,00 %. Die Qualitative Abwägung lässt sich gar nicht so exakt vornehmen- _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#7 Mon Jan 18, 2010 10:12 am
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Mitglied
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"Ein Freiberuflicher ist auch selbständig tätig. Vielleicht kann man ja beide Tätigkeiten zu einer gemeinsamen zusammen fassen und so das Arbeitszimmer doch absetzen?" Danke Herr Kexel, also beide Tätigkeiten zusammen in einem Büro, bloß man hat dann halt mehrere Ordner, die einen für diese Tätigkeit, die anderen für jene Tätigkeit... Ok. Das hab ich so verstanden, danke! Das könnte man so machen.
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