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Kilometergelderstattung

Moderatoren: Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 1
Hallo, ich habe ein Kleingewerbe und habe mich privat fortgebildet. Wenn ich die Kilometer geltend machen möchte schreibe ich den Kilometerentgeldbetrag als Betriebsausgabe oder bei den Werbungskosten dazu. Die Fortbildung hat allerdings nichts damit zu tun was ich als Kleingerwerbe laufen habe.

MfG
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
Hallo,

als Betriebsausgaben können nur die Aufwendúngen geltend gemacht werden, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Privat veranlasste Kosten sind weder als Betriebsausgaben, noch als Werbungskosten abzugsfähig.

Für eine genauere Beurteilung werden die Art Ihres Gewerbes und die Art der Fortbildung benötigt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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