MfG
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Nov 10, 2009 6:13 pm
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Beiträge: 1
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#2 Tue Nov 10, 2009 9:39 pm
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Moderator
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Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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als Betriebsausgaben können nur die Aufwendúngen geltend gemacht werden, die durch den Betrieb veranlasst sind. Privat veranlasste Kosten sind weder als Betriebsausgaben, noch als Werbungskosten abzugsfähig. Für eine genauere Beurteilung werden die Art Ihres Gewerbes und die Art der Fortbildung benötigt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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