ich bin als freiberufliche Dolmetscherin tätig und fahre bei meiner Tätigkeit zu diversen Kunden oder Einsatzorten (immer wieder wechselnde Einsatzorte). Dabei bringe ich die gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer in Ansatz (und nicht die effektiven Kosten). Nun meine Frage, kann ich die anlässlich dieser Einsätze verauslagten Parkgebühren (z. B. an Parkuhren auf der Straße entrichtete Parkgebühren) dennoch noch zusätzlich zu den 0,30 Euro / Km als als Reisenebenkosten in Ansatz bringen oder haben diese 0,30 Euro/km bereits eine Abgeltungswirkung (wie sie dies bei der Entfernungspauschale haben, welche laut einem anderen Post ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebstätte Gültigkeit hat, und um die es mir hier nicht geht)? Nach meinem Verständnis und nach dem, was ich laienhaft im EKStG nachgeschlagen und -gelesen habe, dürften diese Parkgebühren (Nachweise in Form von Quittungen, Parkscheinen etc. sind vorhanden) Reisenebenkosten sein und daher zusätzlich angesetzt werden können, liege ich damit richtig?
Vielen Dank schon jetzt

