ich bin freiberuflicher Berater, habe ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung und möchte für meinen Mitarbeiter (Minijob) dort einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Ich selbst bin überwiegend beim Kunden tätig.
Wird das Arbeitszimmer in der steuerlichen Beurteilung dann eher anerkannt? Oder wandelt es sich dadurch zur Betriebsstätte?
Vielen Dank für Eure Beiträge!

