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Betriebsausgaben


Nicht häusliches Arbeitszimmer = Betriebsausgabe?

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 1

Hallo,

ich bin selbständig und möchte eine kleine 1,5-Zimmer Wohnung anmieten, um diese aussschließlich als Arbeitszimmer / Büro zu nutzen. Die Wohnung ist separat von meiner privat angemieteten Wohnung und liegt nicht im selben Haus / nicht in der selben Strasse. Der Vermieter stimmt der Nutzung als Arbeitszimmer zu.

Die Informationen rund um das häusliche Arbeitszimmer scheinen nicht zuzutreffen.

Ich frage mich ob, ich
1. ..alle damit entstehenden Kosten als Betriebsausgabe absetzen kann also insb. Miete und Nebenkosten
2. ..auch den DSL-Anschluss zu 100% absetzen kann
3. ..die Handwerkerkosten zur Renovierung nach Bezug als Kosten absetzen kann.

Ich hoffe, ich habe kein Posting dazu übersehen. Sonst reicht mir natürlich einfach ein Hinweis darauf. Für jede Information bin ich sehr dankbar.

Grüße,
Andreas
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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Hallo,

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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 13

Wie sieht es denn aus, wenn ich als selbständiger ein Zimmer in dem Haus meiner Eltern (ich wohne selbst woanders) als Büro anmiete? Ist das rechtens und in voller Höhe als Betriebsausgabe buchbar? Meine Eltern müssten mir aber eine Rechnung (ohne MwSt.) austellen, nicht wahr?

Danke für Ihre Hilfe.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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...

zulässig, steuerlich abzugsfähig, Rechnung ohne Umsatzsteuer korrekt, Eltern haben Einnahmen zu versteuern.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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