ich bin selbständig und möchte eine kleine 1,5-Zimmer Wohnung anmieten, um diese aussschließlich als Arbeitszimmer / Büro zu nutzen. Die Wohnung ist separat von meiner privat angemieteten Wohnung und liegt nicht im selben Haus / nicht in der selben Strasse. Der Vermieter stimmt der Nutzung als Arbeitszimmer zu.
Die Informationen rund um das häusliche Arbeitszimmer scheinen nicht zuzutreffen.
Ich frage mich ob, ich
1. ..alle damit entstehenden Kosten als Betriebsausgabe absetzen kann also insb. Miete und Nebenkosten
2. ..auch den DSL-Anschluss zu 100% absetzen kann
3. ..die Handwerkerkosten zur Renovierung nach Bezug als Kosten absetzen kann.
Ich hoffe, ich habe kein Posting dazu übersehen. Sonst reicht mir natürlich einfach ein Hinweis darauf. Für jede Information bin ich sehr dankbar.
Grüße,
Andreas

