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Betriebsausgaben


Abschreibungen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 3

Hallo ich bin seid einiger Zeit Selbstständig und würde jetzt gerne wissen wie man mit Abschreibungen verfährt bei der Einahmen Überschuß Rechnung. Ich habe gehört das man Anschaffungen sofort voll abschreiben kann. Ist das wahr? Würde mich freuen wenn sich jemand meldet der sich auskennt damit.
Danke schon mal
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Geräte, Maschinen, Büroeinrichtung, etc., die länger als ein Jahr genutzt werden und mehr als 410 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) kosten, können nur über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung) steuerliche als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanzierung.

Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter, selbständig nutzbare Geräte mit Kosten bis maximal 410 Euro, können dagegen sofort abgesetzt werden.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Im Lexikon finden Sie ein Stichwort zu GWG.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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