Danke schon mal
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Mon Feb 19, 2007 11:17 am
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Mitglied
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Beiträge: 3
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Danke schon mal |
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#2 Tue Feb 27, 2007 8:06 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Geräte, Maschinen, Büroeinrichtung, etc., die länger als ein Jahr genutzt werden und mehr als 410 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) kosten, können nur über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung) steuerliche als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanzierung. Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter, selbständig nutzbare Geräte mit Kosten bis maximal 410 Euro, können dagegen sofort abgesetzt werden. Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
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#3 Thu May 31, 2007 12:38 pm
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Administrator
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Beiträge: 197
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_______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. |
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