Ich verzweifele an den Überlegungen zu folgender Fallkonstellation bei den Wegekosten für einen Arbeitnehmer, der gleichzeitig Kleinunternehmer und Einnahmeüberschussrechner ist:
Er fährt von der Privatwohnung W mit seinem vollkommen privaten PKW 10km nach N, wo er nichtselbständig als Arbeitnehmer arbeitet. Nach Feierabend fährt er 20km zur derzeitigen Betriebsstätte B1, die er noch ausschließlich für eine freiberufliche Tätigkeit nutzt. Danach fährt er 30km zur zukünftigen Betriebsstätte B2, die er renoviert und einrichtet (damit er unter Wegfall von B1 demnächst dort arbeiten kann). Von Müdigkeit gezeichnet fährt er von dort 40km zur Wohnung W. Nehmen wir mal an, dabei fährt er im Rechteck, weil die 4 Orte in den 4 Ecken liege (Die großen Kilometerangaben sind nur zur Vereinfachung der Antwort so gewählt).
Welche Strecke kommt in Anlage N als Werbungskosten Fahrt zur Arbeitsstätte?
Wie wirken sich welche Strecke auf die Betriebsausgaben in der EÜR aus?
Wäre nett, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte, wofür ich mich schon jetzt bedanke.
Norbert

