ich habe folgendes Problem zur KU Regelung.
Sachverhalt:
- Anmeldung eines Kleinunternehmens zum 01.01.2008
- geschätzter Umsatz des Jahres 2008 kleiner 17.500,-- €
- durch unerwartet gute Geschäfte bis jetzt einen Umsatz von 35.000,-- €
- ansonsten liegen nur Lohneinkünfte vor
Frage:
Kann mir das FA nachträglich für das Jahr 2008 die Anwendung der KU Regelung verwähren?
Ich komme mit dieser Frage nicht wirklich weiter, da dieser Sachverhalt in den meisten Faqs/Erklärungen nicht oder nur ganz am Rande behandelt wird. Meines Erachtens habe ich im Bezug auf die KU Regelung nichts zu Befürchten, da die Anwendung im Gründungsjahr lediglich auf die Schätzung im steuerlichen Erfassungsbogen anknüpft. Klar ist natürlich auch, dass ab dem Jahr 2009 die Regelbesteuerung greift.
Vielleicht kann mir ja jemand der Experten weiterhelfen...
Vielen Dank dafür im voraus

