Hallo,
die Meinung von "hacke" kann ich nicht teilen.
Man vereinheitlicht gerne die Lösungen zu verschiedenen Steuerarten um es sich zu vereinfachen.
Dies gelingt allerdings nicht immer.
Es geht hier um zwei unterschiedliche Steuerarten (Einkommensteuer und Umsatzsteuer), die auch oft unterschiedlich beurteilt werden, da Sie unterschiedliche Intensionen haben. Dies wird unter anderem in folgenden Urteilen bestätigt, und zwar der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 8.3.2001 (Az. C-415/98 ) und der BFH im Urteil vom 31.1.2002 (Az. V R 61/96).
Ertragsteuerlich sind 0,30 EUR pro Kilometer eine zulässige Lösung.
Umsatzsteuerlich können aber, von der Ertragsteuerlösung abweichend, die anteiligen Vorsteuerbeträge aus den tatsächlich vorliegenden Rechnungen abgezogen werden.
Das Finanzamt soll mal seine Meinung fachlich mit Gesetz und Richtlinie begründen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.