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Betriebsausgaben


Firmeninterne weihnachtsfeier - nur 70% ist richtig, oder?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 1

Hallo,

wir sind noch eine GbR mit 5 Mitarbeitern und haben eine rein innerbetriebliche Weihnachtsfeier durchgeführt. Wenn ich mich jetzt richtig durch das Forum gelesen habe, gilt auch hier, dass vom Nettobetrag immer 30% Privatanteil sind, richtig?

In dem Zusammenhang übrigens ein Dankeschön an das Forum. Mir war bisher nämlich nicht bewußt, dass die Vorsteuer bei Bewirtungskosten zu 100%ansatzfähig ist. Da werde ich mri in Zukunft doch etwas sparen können. :)
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 9

Hallo
bei betriebsinternen Bewirtungen greift die Abzugsbeschränkung nicht. Werden also ausschließlich Mitarbeiter und Kollegen bewirtet, können 100 % der Aufwendungen geltend gemacht werden. Freie Mitarbeiter und Handelsvertreter gelten in diesem Zusammenhang nicht als "Betriebsinterna". Werden sie bewirtet, gelten die Abzugregelungen wie bei einem geschäftlichen Anlass.

Viele Grüße
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die steuerliche Beurteilung von "hacke" teile ich.

Zu bachten ist bei Arbeitnehmern, dass hier lohnsteuerrechtlich eine Höchstgrenze von 110 Euro pro Veranstaltung pro teilnehmendem Arbeitnehmer gilt.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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