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#1 Sun Dec 06, 2009 7:51 am
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 1
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Hallo, wir sind noch eine GbR mit 5 Mitarbeitern und haben eine rein innerbetriebliche Weihnachtsfeier durchgeführt. Wenn ich mich jetzt richtig durch das Forum gelesen habe, gilt auch hier, dass vom Nettobetrag immer 30% Privatanteil sind, richtig? In dem Zusammenhang übrigens ein Dankeschön an das Forum. Mir war bisher nämlich nicht bewußt, dass die Vorsteuer bei Bewirtungskosten zu 100%ansatzfähig ist. Da werde ich mri in Zukunft doch etwas sparen können. 
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#2 Sun Dec 06, 2009 3:03 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 9
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Hallo bei betriebsinternen Bewirtungen greift die Abzugsbeschränkung nicht. Werden also ausschließlich Mitarbeiter und Kollegen bewirtet, können 100 % der Aufwendungen geltend gemacht werden. Freie Mitarbeiter und Handelsvertreter gelten in diesem Zusammenhang nicht als "Betriebsinterna". Werden sie bewirtet, gelten die Abzugregelungen wie bei einem geschäftlichen Anlass. Viele Grüße
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#3 Sun Dec 13, 2009 10:04 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, die steuerliche Beurteilung von "hacke" teile ich. Zu bachten ist bei Arbeitnehmern, dass hier lohnsteuerrechtlich eine Höchstgrenze von 110 Euro pro Veranstaltung pro teilnehmendem Arbeitnehmer gilt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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