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Betriebsausgaben


Internetpräsenz - Werbekosten oder Abschreibungspflichtig?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Beiträge: 2

Auf www.betriebsausgabe.de/werbekosten-45.html heißt es, dass das Erstellen einer Internetpräsenz zu den Werbekosten gehört und somit eine Betriebsausgabe ist.

Auf www.betriebsausgabe.de/internetkosten-20.html hingegen heißt es, dass die "Erstellung eines Internetauftritts ... nicht sofort im Jahr der Entstehung als Betriebsausgaben abzugsfähig" ist, sondern "im Rahmen der Abschreibungen auf mehrere Nutzungsjahre aufgeteilt werden" muss.

Bitte um Klärung.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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Hallo,

die Kosten für die Erstellung einer betrieblichen Internetseite sind über jährliche Abschreibung, in der Regel über 3 Jahre, abzugsfähig.

Die Folgekosten für die Pflege der Homepage stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 2

Danke für die schnelle Antwort, die Erklärung leuchtet mir ein.

Vielleicht ist die Formulierung "...das Erstellen von Werbemitteln wie Flyer, Visitenkarten oder einer Internetpräsenz" auf www.betriebsausgabe.de/werbekosten-45.html etwas unglücklich. Daraus geht nicht hervor, dass es sich um Folgekosten für Website-Pflege handelt.
« Zuletzt durch Torsten am Fri Aug 01, 2008 5:43 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 4

was ist aber, wenn die seite mit einem neuen design umgebaut wird. das kostet in der regel mindestens genau so viel, wie die neuerstellung. die funktionen bleiben aber oder werden nur unwesentlich verändert.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wenn eine neue Webseite erstellt wird und die alte ersetzt, dann ist der Restbuchwert der alten gewinnmindernd auszubuchen und die Kosten der neuen zu aktivieren und abzuschreiben.

Es liegt keine "Wartung", sondern die Erstellung eines neuen Wirtschaftsguts vor.

Hier hilft die oft zitierte "Allgemeine Verkehrsauffassung".
Was würde ein außenstehender Dritter sagen?
Auffrischung/Modernisierung der alten Seite oder Neue Seite?
Ersteres sofortabzugsfähige Betriebsausgaben, letzteres nur im Wege der AfA abzugsfähig.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Hier haben wir einen weiteren gutenArtikel zum obigen Thema gefunden
http://www.perspektive-mittelstand.de/Steuerrechtliche_Aspekte_von_Internet_Pr_senzen/management-wissen/1305.html

Auch ein BFH Urteil zu den Anschaffungskosten einer Domain
bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2007.2.14/3R605.html (Diese Seite existiert leider nicht mehr.)
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Tue Apr 13, 2010 4:35 pm bearbeitet. »
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Ich habe soeben im GründerlexikonTV (der YouTube Channel vom Gründerlexikon) noch ein sehr informatives, vielleicht auch etwas schwieriges Video zum Thema Abschreibung der immateriellen Wirtschaftsgüter hochgeladen:

_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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