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Betriebsausgaben


Kilometerpauschale

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 1

Ich nutze meinen Pkw auch beruflich. Von einem Auftraggeber bekomme ich eine einen Satz pro Entfernungskilometer, einfach, erstattet. Dies ist nicht gleich den gefahreren Km und der ansetzbaren 0,30 €/km.

Kann, muss ich nun den Satz des Auftragsgebers als Aufwendung, Betriebsausgabe ansetzen,

die 0,30 €/km tatsächlcih gefahrener Km (mit Fahtenbuch) oder

als Jahressumme die Variante, die für mich günstiger ist?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

was Sie von Ihrem Auftraggeber erstattet bekommen hat keinen Einfluss auf die Höhe der anzugsfähigen Kosten.

Als Kosten sind - bei einem im Übrigen überwiegend privat genutzten Fahrzeug - nur 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer oder die anteiligen tatsächlichen Kosten steuerlich abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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