Kann, muss ich nun den Satz des Auftragsgebers als Aufwendung, Betriebsausgabe ansetzen,
die 0,30 €/km tatsächlcih gefahrener Km (mit Fahtenbuch) oder
als Jahressumme die Variante, die für mich günstiger ist?
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Sun Dec 06, 2009 6:30 pm
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Kann, muss ich nun den Satz des Auftragsgebers als Aufwendung, Betriebsausgabe ansetzen, die 0,30 €/km tatsächlcih gefahrener Km (mit Fahtenbuch) oder als Jahressumme die Variante, die für mich günstiger ist? |
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#2 Sun Dec 13, 2009 7:50 pm
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Moderator
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was Sie von Ihrem Auftraggeber erstattet bekommen hat keinen Einfluss auf die Höhe der anzugsfähigen Kosten. Als Kosten sind - bei einem im Übrigen überwiegend privat genutzten Fahrzeug - nur 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer oder die anteiligen tatsächlichen Kosten steuerlich abzugsfähig. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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