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Betriebsausgaben


Wohnung/Arbeitszimmer = 1 Raum

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 1

Hallo,
neu im Forum, Rentner, seit 2007 selbständig (Beratung), lebe ich in einem Gewerbegebiet in einem Büro. Die Familie lebt in Griechenland. Der Raum ist ca. 45 m² groß inkl. Toilette m. Dusche.
Im Raum selber sind nur Regale und Arbeitsflächen. Durch Regal abgetrennt eine kleine Kochgelegenheit u. Kühlschrankl. Im Raum befindet sich auch ein Sofa zum Schlafen. Wie stellt sich diese Situation steuerlich dar?
Für Antworten im voraus vielen Dank

sifa
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

da räumlich keine Trennung zwischen Wohnung und Büro vorliegt, können anteilige Raumkosten steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Die Kosten für betriebliche genutzte Einrichtung (Regal, Schreibtisch, PC) hingegen sind steuerlich abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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