Vielen Dank vorab!

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Sun Dec 13, 2009 10:56 am
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 1
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Vielen Dank vorab! ![]() |
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#2 Sun Dec 13, 2009 7:45 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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auch wenn das Haus im Eigentum der Eheleute steht, können Sie alle Kosten die das Lager (anteilig) betreffen in vollem Umfang steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen. Kosten die das gesamte Haus betreffen (z. B. Abschreibung, Finanzierung, Grundsteuer, Brandversicherung) sind im Verhältnis der Nutzflächen abzugsfähig. Verbrauchsabhängige Kosten, wie Heizung, Strom, Wasser, sind hnsichtlich des Lageranteils zu schätzen. Dieser Satz kann von dem Flächenverhältnis abweichen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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