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Betriebsausgaben


Lager Absetzung von Hauskauf

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 1

Ich bin nebenberuflich selbständig. In diesem Jahr haben wir uns ein Haus gekauft. Im Keller habe ich ein Lager eingerichtet. Das Arbeitszimmer kann ich leider nicht absetzen aber das Lager möchte ich berücksichtigen. Welche Kosten kann ich anteilig der m2 berücksichtigen? Grunderwerbssteuer, Notarkosten, monatliche Kreditbelastung, Strom, Gas ...? Was muß ich ggf. beachten, da nur ich alleine selbständig bin, das Haus aber mein Mann und ich gemeinsam gekauft haben?

Vielen Dank vorab! :)
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

auch wenn das Haus im Eigentum der Eheleute steht, können Sie alle Kosten die das Lager (anteilig) betreffen in vollem Umfang steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen.

Kosten die das gesamte Haus betreffen (z. B. Abschreibung, Finanzierung, Grundsteuer, Brandversicherung) sind im Verhältnis der Nutzflächen abzugsfähig.
Verbrauchsabhängige Kosten, wie Heizung, Strom, Wasser, sind hnsichtlich des Lageranteils zu schätzen. Dieser Satz kann von dem Flächenverhältnis abweichen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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