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#1 Thu Dec 17, 2009 8:15 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 3
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Hallo, vielleicht habe ich an der falsche Stelle meine Frage gestellt, jetzt öffne ich ein neues Thema-Fenster für meine Frage. Ich bin neu im Forum und bin recht verwirrt beim Thema GWG. Ich dachte, 410Euro-Limit wird erst ab 2010 gelten (als Anschaffungsjahr, oder?). Wenn ich jetzt (im 2009 noch) ein iPhone mit 250Euro (eventuell 350Euro) für geschäftliche Nutzung anschaffe, wird der volle Betrag im folgenden Jahr sofort absetzbar oder verteilt in 5 Jahre? Oder gilt noch diese Sammelposten-Regelung? Es steht nämlich auch Info darüber "...ab 2008 müssen für GWGs Sammelposten gebildet werden..." Welche Regelung is aktuell??? Ich wäre sehr dankbar, wenn jamand mir das erklären kann. Vielen Dank im voraus! viele Grüsse
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#2 Sun Dec 20, 2009 5:23 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, also mit den GWG ist das so wie mit den Kartoffeln, die kleinen in die Erde, die großen aus der Erde, rein in den Sack und wieder raus aus dem Sack. Ganz einfach - nein - macht nichts - so geht es einer überwiegenden Zahl von Unternehmern. So ist es halt unser Steuerrecht - eben nicht für den Bürger gemacht - deshalb sind ja auch die privaten Steuerberatungskosten nicht mehr abzugsfähig. Genug des Ärgers - hier die Lösung für betriebliche GWG: bis 2007: Anschaffungskosten (AK) bis 410 EUR = GWG = sofortabzugsfähig 2008 + 2009: AK bis 150 EUR sofortabzugsfähig und AK über 150 EUR bis 1000 EUR Poolabschreibung über 5 Jahre ab 2010: Wahlrecht zwischen Lösung 2007 und 2008 Also, Kauf Handy 2009 = Poolabschreibung über fünf Jahre, Kauf 2010 Wahlrecht. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Dec 21, 2009 11:43 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 3
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Hallo, vielen Dank! Guter Hinweis mit dem Datum, habe ich tatsächlich übersehen. Noch eine Frage dazu, wenn ich das Geschäftshandy mit Bargeld im Dez. 2009 kaufe, aber erst im Jan. 2010 aus dem Geschäftskonto buche, gilt das als Anschaffung 2009 oder 2010, bzw. absetzbar ab 2010 oder 2011? Danke im voraus und viele Grüsse!
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#4 Tue May 17, 2011 9:53 am
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... Zitat Noch eine Frage dazu, wenn ich das Geschäftshandy mit Bargeld im Dez. 2009 kaufe, aber erst im Jan. 2010 aus dem Geschäftskonto buche, gilt das als Anschaffung 2009 oder 2010, bzw. absetzbar ab 2010 oder 2011? Es gilt als Anschaffung in 2009. Und somit Abschreibung in bzw. ab 2009. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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