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Betriebsausgaben


Mehrwertsteuerpaket 2010 & Ort der sonstigen Leistungen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 3

Guten Tag liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte heute einen Fall skizzieren, der nächstes Jahr auf mich zukommen wird. Ich versuche die Lösung zu beschreiben und würde mich über zustimmende oder gegensätzlich Meinungen freuen.

In 2010 bucht ein Unternehmer aus Deutschland ein Hotel oder ein Appartment für eine Zeit von 3 Monaten, da er in einem EU-Land (z.B. Österreich) ein Projekt abzuwickeln hat.

Nach neuem EU-Mehrwertsteuergesetz hat das Hotel bzw. der private Vermieter eine Rechnung ohne MWSt auszustellen, wobei auf der Rechnung die UStID des deutschen Unternehmers mitzuteilen ist, die vorher vom Hotel erfragt werden muss. Da der deutsche Unternehmer in seinem Land (Deutschland) jetzt Steuerschuldner ist, hat er die MWst für die Hotel-Rechnung in Deutschlang an das FA abzuführen.

Ist dieser Sachverhalt so richtig erläutert oderdoch ganz anders. Ich bin mir nicht ganz sicher, da die Leistung (Hotelaufenthalt) für den deutschen Unternehmer im EU-Gemeinschaftsgebiet erbracht wird.

Über hilfreiche Meinungsäußerungen wäre ich sehr dankbar.

Freundliche Grüße

Peter, Help4Help
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Sachverhalt für einen gewerblichen Hotelier korrekt, aber nicht bei privatem Vermieter.

Wo liegt Ihr eigentliches Problem?
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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