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Kfz im Betriebsvermögen bei unterschiedlicher Nutzung

Moderatoren: Kexel, Torsten.

Seite: 1

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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 4
Hallo,

Ich habe hier schon viel aus dem Forum gelernt.
Doch nun passt mein Problem nicht zu den bisherigen Themen.

Ausgangssituation:
- Hauptberuflich Angestellter
- Nebenberuflich als Einzelunternehmer selbstständig (Vorsteuerabzugsberechtigt)
- Sehr altes Privatfahrzeug welches mit 30 Cent pro /km nebenberuflich abgerechnet wird.
- 2. Privatfahrzeug für reine private Fahrten

Nutzungsverhalten:
20.000 km Fahrt zur Arbeit als Angestellter (bisher Berücksichtigung in der E-St. Erklärung)
3.000 km Fahrt als Einzelunternehmer (bisher Betriebsausgabe a 30/Cent / km)
0 km Fahrt zur Arbeitsstädte als Einzelunternehmer
4.000 km Privatfahrten

Laufende Kosten:
Benzin, Wartung, Reparatur: ca. 2850.-- netto .-- + 540 MwSt.
Versicherung und Kfz-Steuer: 1200.--

Das Fahrzeug soll 2010 ersetzt werden entweder mit:
Neufahrzeug, NP 40.000 netto ODER
Identisches Gebrauchtfahrzeug 3 Jahre alt: 28.000 brutto (ggf. MwSt. ausweis bar)

Ich möchte das Fahrzeug ins Betriebsvermögen einbeziehen. (wenn es sich steuerlich lohnt)

Fragen:
1. Wie rechne ich das jeweilige Nutzungsverhalten korrekt ab?
2. Hat die 1% Regelung bezogen auf mein Nutzungsverhalten Vor- oder Nachteile? Fahrtenbuch würde ich nur ungern führen.
3. Fallen die 20.000 km unter die 1% Regelung für private Nutzung oder sind die als Wertentnahme für anderweitige Einkommen mit 30 Cent/km zu verbuchen?
4. Mit welcher Variante (neu, gebaucht) fahr ich unterm Strich günstiger? Mit günstiger meine ich bezogen auf die Gewinnermittlung, Betriebsausgaben, Anschaffungskosten und Veräußerungskosten über die Laufzeit von 6 Jahren oder 8 Jahren.

Wenn jemand mit Zahlenbeispielen aus den o.g. Daten antworten könnte wäre klasse, da ich zahlen besser verstehe als allgemeine Beschreibungen.

Das Ziel sollte selbstverständlich schon sein, dass mein Fahrzeug im Betriebsvermögen mit steuerliche und damit finanzielle Vorteile bringt, im Vergleich zum Privatvermögen.

Viele Grüße
Wolfgang
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 4
Ich habs mal selber versucht, mit der Annahme des Neuwagens

1. Jahr
Ausgaben:
6666.— Afa
7600.—Vorsteuer
4057.—Laufende Kosten Netto
542.— Laufende Kosten MwSt. Steuer
Summe: 10.723 + 8.142,86 MwSt. = 18.866,72
Einnahmen:
5712.— 12% vom Bruttolistenpreis:

Gewinn: -13154 .--

Umsatzsteuer Rückerstattung von 8142.—
Einkommensteuer Rückerstattung bei 30% 3946.—

2.-5. Jahr
Ausgaben:
6666.—Afa
4057.—Laufende Kosten Netto
542.—Laufende Kosten MwSt. Steuer
Summe: 10.723 + 542 MwSt. = 11.266.--
Einnahmen:
5712.— 12% vom Bruttolistenpreis:

Gewinn: - 5.554.--
Umsatzsteuer Rückerstattung von 542.—
Einkommensteuer Rückerstattung bei 30% 1666.—

6. Jahr Verkauf des Fahrzeugs
Ausgaben:
6666.—Afa
4057.—Laufende Kosten Netto
542.—Laufende Kosten MwSt. Steuer
Summe: 10.723 + 542 MwSt. = 11.266.--
Einnahmen :
5712.— 12% vom Bruttolistenpreis:
13.000.—Verkauf Fahrzeug
2470.—MwSt Fahrzeug

Gewinn: 9.915.--
Zu zahlende Umsatzsteuer 1.927.--
Zu zahlende Einkommensteuer bei 30% 2974.--


Über 6 Jahre gerechnet:
Umsatzsteuer Gewinn: 8383.—
Einkommensteuer Gewinn: 7639.—
Summe: 16019.—

Das heißt doch, dass das Fahrzeug mir 16.000 EUR Verlust einfährt oder anders ausgedrückt, ich für 16TEUR Einnahmen haben kann, ohne einen Cent Steuer zahlen zu müssen. Bei der 30Cent Regel, könnte ich nur 5400.-- absetzen. Somit könnte ich mit der 1% Regel über 10600 .-- mehr absetzen.

Stimmt sicher nicht ganz, oder?
« Zuletzt durch wolle2010 am Tue Dec 22, 2009 3:39 pm bearbeitet. »

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