Hallo,
Ich habe hier schon viel aus dem Forum gelernt.
Doch nun passt mein Problem nicht zu den bisherigen Themen.
Ausgangssituation:
- Hauptberuflich Angestellter
- Nebenberuflich als Einzelunternehmer selbstständig (Vorsteuerabzugsberechtigt)
- Sehr altes Privatfahrzeug welches mit 30 Cent pro /km nebenberuflich abgerechnet wird.
- 2. Privatfahrzeug für reine private Fahrten
Nutzungsverhalten:
20.000 km Fahrt zur Arbeit als Angestellter (bisher Berücksichtigung in der E-St. Erklärung)
3.000 km Fahrt als Einzelunternehmer (bisher Betriebsausgabe a 30/Cent / km)
0 km Fahrt zur Arbeitsstädte als Einzelunternehmer
4.000 km Privatfahrten
Laufende Kosten:
Benzin, Wartung, Reparatur: ca. 2850.-- netto .-- + 540 MwSt.
Versicherung und Kfz-Steuer: 1200.--
Das Fahrzeug soll 2010 ersetzt werden entweder mit:
Neufahrzeug, NP 40.000 netto ODER
Identisches Gebrauchtfahrzeug 3 Jahre alt: 28.000 brutto (ggf. MwSt. ausweis bar)
Ich möchte das Fahrzeug ins Betriebsvermögen einbeziehen. (wenn es sich steuerlich lohnt)
Fragen:
1. Wie rechne ich das jeweilige Nutzungsverhalten korrekt ab?
2. Hat die 1% Regelung bezogen auf mein Nutzungsverhalten Vor- oder Nachteile? Fahrtenbuch würde ich nur ungern führen.
3. Fallen die 20.000 km unter die 1% Regelung für private Nutzung oder sind die als Wertentnahme für anderweitige Einkommen mit 30 Cent/km zu verbuchen?
4. Mit welcher Variante (neu, gebaucht) fahr ich unterm Strich günstiger? Mit günstiger meine ich bezogen auf die Gewinnermittlung, Betriebsausgaben, Anschaffungskosten und Veräußerungskosten über die Laufzeit von 6 Jahren oder 8 Jahren.
Wenn jemand mit Zahlenbeispielen aus den o.g. Daten antworten könnte wäre klasse, da ich zahlen besser verstehe als allgemeine Beschreibungen.
Das Ziel sollte selbstverständlich schon sein, dass mein Fahrzeug im Betriebsvermögen mit steuerliche und damit finanzielle Vorteile bringt, im Vergleich zum Privatvermögen.
Viele Grüße
Wolfgang

