mich würde mal interessieren, wie das Finanzamt die Stillen Reserven bei einer Betriebsaufgabe ermittelt, wenn diese in Privateigentum übernommen werden? Beim Firmenwagen mag das ja noch recht einfach sein, wenn man den Marktwert mit der Schwackeliste bestimmt oder den Wagen schätzen lässt. Aber wie sieht das mit den gerade erst gekauften Winterreifen aus?
Oder die Ladeneinrichtung, die noch mit 2000,- EUR als Buchwert im Anlagevermögen ist, aber praktisch unverkäuflich?
Wie mache ich dem Finanzamt klar, dass ein drei Jahre alter PC so gut wie keinen Marktwert mehr hat? Selbst das 1 Jahr alte Billignotebook bringt ja nicht mal mehr den Buchwert.
Schließlich geht es ja auch um die Umsatzsteuer.
mfg
Caramel

