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Betriebsausgaben


Anhängerkupplung am DW

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

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Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 2

Hi Leute,

auch wenn das Thema nicht hierein passt, so könnt ihr mir doch sicherlich Auskunft erteilen.
Ist eine AHK am Dienstwagen (aus steuerlicher Sicht) erlaubt oder nicht?
Merci für euer Input.
Gruß

H
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Wieso sollte der Gesetzgeber eine Anhängerkupplung aus steuerlicher sicht verbieten? da muss eher geprüft werden, ob das fahrzeug aus zulassungstechnischer sicht eine anhängerkupplung führen darf. so lange sie pünktlcih ihre kfz steuer zahlen und es aus zulassungstechnischer sicht nicht verboten ist eine ahk anzubringen (vgl. zulassung fahrzeug) hat das finanzamt auch kein problem damit.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

eine Ergänzung zur AHK.

Diese ist steuerlich nicht schädlich, aber - wenn kein Anhänger für betriebliche Zwecke erforderlich - ein Indiz für eine private Nutzung des PKW.

Wenn sowieso ein Privatanteil versteuert wird, ergeben sich keine weiteren Konsequenzen (keine Erhöhung der Privatnutzung).

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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