Hallo,
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* Computeranschaffung
Privatanteil einfach gewissenhaft schätzen.
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* Kosten für Telefon- und Internetanschluss
Privatanteil einfach gewissenhaft schätzen, bei überwiegend beruflicher Nutzung werden in der Regel 300 EUR pro Jahr für Privat angesetzt.
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* Strom für ein sowohl als Arbeitszimmer als auch zum Schlafen genutztes Zimmer?
Kosten grundsätzlich in voller Höhe nicht abzugsfähig.
Für ein häusliches Arbeitszimmer gelten sehr viele Besonderheiten, u. a. ausschließliches berufliche Nutzung des gesamten Raumes.
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Zusatzfrage: Kann auch eine Abschreibung/ein Abzug erfolgen, wenn z.B. der Telefonanschluss auf den Namen der Lebensgefährtin des Kleinunternehmens eingerichtet wurde?
Betriebsausgabenabzug ja, nur kein Vorsteuerabzug in diesem Falle.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.