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Betriebsausgaben


Abschreibungs- bzw. Abzugsmöglichkeiten bei privater und betrieblicher Nutzung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 8

Gibt es konkrete Bestimmungen hinsichtlich einer Abschreibungs- bzw. Abzugsmöglichkeit und ggf. der Berechnung(!) ihrer Höhe, wenn Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, insbesondere bei

* Computeranschaffung
* Kosten für Telefon- und Internetanschluss
* Strom für ein sowohl als Arbeitszimmer als auch zum Schlafen genutztes Zimmer?

Zusatzfrage: Kann auch eine Abschreibung/ein Abzug erfolgen, wenn z.B. der Telefonanschluss auf den Namen der Lebensgefährtin des Kleinunternehmens eingerichtet wurde?

Danke.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
* Computeranschaffung

Privatanteil einfach gewissenhaft schätzen.

Zitat
* Kosten für Telefon- und Internetanschluss

Privatanteil einfach gewissenhaft schätzen, bei überwiegend beruflicher Nutzung werden in der Regel 300 EUR pro Jahr für Privat angesetzt.

Zitat
* Strom für ein sowohl als Arbeitszimmer als auch zum Schlafen genutztes Zimmer?

Kosten grundsätzlich in voller Höhe nicht abzugsfähig.
Für ein häusliches Arbeitszimmer gelten sehr viele Besonderheiten, u. a. ausschließliches berufliche Nutzung des gesamten Raumes.

Zitat
Zusatzfrage: Kann auch eine Abschreibung/ein Abzug erfolgen, wenn z.B. der Telefonanschluss auf den Namen der Lebensgefährtin des Kleinunternehmens eingerichtet wurde?

Betriebsausgabenabzug ja, nur kein Vorsteuerabzug in diesem Falle.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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