Gibt es konkrete Bestimmungen hinsichtlich einer Abschreibungs- bzw. Abzugsmöglichkeit und ggf. der Berechnung(!) ihrer Höhe, wenn Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, insbesondere bei
* Computeranschaffung
* Kosten für Telefon- und Internetanschluss
* Strom für ein sowohl als Arbeitszimmer als auch zum Schlafen genutztes Zimmer?
Zusatzfrage: Kann auch eine Abschreibung/ein Abzug erfolgen, wenn z.B. der Telefonanschluss auf den Namen der Lebensgefährtin des Kleinunternehmens eingerichtet wurde?
Danke.


