ich habe mir die Beiträge zur Reisekostenabrechung angesehen, und bin etwas verwirrt. Vieleicht kann mir jemand helfen Klarheit zu erlangen.
1. Unter folgendem Link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/11/12/verpflegungspauschalen-und-spesen-im-ausland/ habe ich mir das PDF mit dem Pauschbeträgen zum Verpflegungsmehraufwand im Ausland herunter geladen. Dort stehen auch Pauschbeträge für Übernachtungskosten. Im Beitrag zur Reisekostenabrechung unter http://www.betriebsausgabe.de/reisekosten-32.html wird jedoch davon gesprochen
Wozu dann die Pauschbeträge ? Kann man diese in Abzug bringen?ZitatFür Kosten der Unterbringung und Übernachtung muss der Unternehmer Rechnungen, Quittungen oder Belege vorweisen. Eine pauschale Abrechnung für Übernachtungskosten gibt es bei der Übernachtung weder im Inland noch im Ausland.
2. Gesetzt den Fall man könnte die Übernachtungskosten pauschal ansetzen oder man setzt diese gar nicht an (weil man bspw. eine private Übernachtungsmöglichkeit hat), dann könnte man ja eine Auslandsreise vollständig pauschal abrechnen und bräuchte dafür keine Belege, ist das korrekt? Muss man nicht irgendwie nachweisen, dass man tatsächlich im Ausland war?
3. Begleitung des Ehegatten. Inwiefern ist es anrechenbar wenn einen der Ehegatte belgeitet? Kann ggf. ein erhöhter Verplegungsmehraufwand in Abzug gebracht werden oder bspw die Flugkosten für den Ehegatten? Oder muss man gar bspw. die Hotelkosten halbieren?
4. Wenn ich als Unternehmer eine Person die nicht im Unternehmen beschäftigt ist (hier Ehegatte) auf ein Seminar schicke welches von betrieblichem Nutzen ist (bspw weil ich selbst nicht kann), kann ich dann die Reisekosten entsprechend geltend machen?
Gruß Derek
