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Betriebsausgaben


Mikrofonständer und Kabel

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 1

Hallo,
ich bin Musiker und habe mir jetzt neue Mikrofonständer und auch versch. Kabel (jeweils unter 150 €) angeschafft. Beides ist ja an sich nicht eigenständig nutzbar, damit eigentlich kein GwG.
Ich kann die Sachen aber keinem anderen aktivierten Wirtschaftsgut richtig zuordnen. Die Ständer werden für verschiedene Mikros genutzt, die teilweise auch schon uralt sind. Die Kabel werden ebenfalls für Verschiedenes eingesetzt.
Darf ich die Sachen als übrige Betriebsausgaben ansetzen?
Vielen Dank.
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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

Hi, wenn du dein Musikzubehör nur gewerblich nutzt kannst du alles für Betrienskosten geltend machen.

Mfg. David
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

bei Geräten bis 150 EUR spielt die eigenständige Nutzbarkeit keine Rolle.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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Registriert: Apr 2010
Beiträge: 6

Kexel schrieb
Hallo,

bei Geräten bis 150 EUR spielt die eigenständige Nutzbarkeit keine Rolle.


Hallo und sorry wenn ich mich hier einklicke. Auch ich habe/ hatte eine sehr ähnliche Frage. Und habe mir auch extra ein paar 'schlaue' Bücher zur EÜR gekauft und da wird ständig nur von GwG (Geringwertige...) gesprochen... bis 150 Euro und eigenständig Nutzbar... ansonsten heisst es immer nur "nicht selbstständig nutzbar"=Aktivierung zum dazugehörigen Wirtschaftsgut. ?! Gibt es da eine klare Definition etc. vom Finanzamt? Denn viele meiner Anschaffungen (Kabel, Updates, Festplatten, Arbeitsspeicher...) fallen ja genau in diese Definition.
Es würde meiner Meinung ja auch Sinn machen, wenn es keine Rolle spielen würde (die eigenständige Nutzbarkeit) bei kleinen Anschaffungen, da es ansonsten sehr schnell sehr komplexe Listen etc... gäbe.

MfG,
Sebastian
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
da es ansonsten sehr schnell sehr komplexe Listen etc... gäbe

Aber genau das ist es, was das deutsche Steuerrecht ausmacht,
"sehr schnell und sehr komplex".

Also, grundlegend ist zu unterscheiden zwischen Reparatur-, Instandhaltungs-, Austausch-, Wartungs-Kosten oder wie auch immer man dies bezeichnet.
Hierbei handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Hierunter fällt alles das, was Bestandteil eines Geräts ist und schon mal vorhanden war und eben nur repariert, instandgesetzt, ausgetauscht oder gewartet wird.

Bei Neuanschaffungen bis 150 EUR handelt es sich ebenfalls um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, teilweise auch als GWG (bis 150 EUR)bezeichnet. Diese können einfach in die dazugehörigen Kosten (z. B. EDV-Kosten, Bürobedarf, Werkzeuge/Kleingeräte) gebucht werden, ein gesondertes Verzeichnis ist nicht erforderlich.

Bei Neuanschaffungen - ab 2010 - über 150 EUR bis 410 EUR handelt es sich um echte GWG, die auf ein gesondertes Konto gebucht oder in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen werden. Diese sind ebenfalls sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Voraussetzung hierzu ist, dass es sich um bewegliche Sachen handelt, die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Hierzu zählt z. B. ein normaler (Nur-)Drucker nicht, da dieser ohne PC nicht nutzbar ist. Dieser Drucker ist alleine oder zusammen mit dem PC über drei Jahre abzuschreiben.

Bei Neuanschaffungen - ab 2010 - über 410 EUR ist normal abzuschreiben.

Es gibt - ab 2010 - auch ein Wahlrecht für die Anwendung der Regelung bis 2009, aber davon rate ich eher ab.

Siehe auch hier (aber Rechtsstand beachten, 2010 oder 2009 oder vor 2008)
- http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-434.html
- http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-491.html
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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