Hallo,
Zitat
da es ansonsten sehr schnell sehr komplexe Listen etc... gäbe
Aber genau das ist es, was das deutsche Steuerrecht ausmacht,
"sehr schnell und sehr komplex".
Also, grundlegend ist zu unterscheiden zwischen Reparatur-, Instandhaltungs-, Austausch-, Wartungs-Kosten oder wie auch immer man dies bezeichnet.
Hierbei handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Hierunter fällt alles das, was Bestandteil eines Geräts ist und schon mal vorhanden war und eben nur repariert, instandgesetzt, ausgetauscht oder gewartet wird.
Bei Neuanschaffungen bis 150 EUR handelt es sich ebenfalls um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, teilweise auch als GWG (bis 150 EUR)bezeichnet. Diese können einfach in die dazugehörigen Kosten (z. B. EDV-Kosten, Bürobedarf, Werkzeuge/Kleingeräte) gebucht werden, ein gesondertes Verzeichnis ist nicht erforderlich.
Bei Neuanschaffungen - ab 2010 - über 150 EUR bis 410 EUR handelt es sich um echte GWG, die auf ein gesondertes Konto gebucht oder in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen werden. Diese sind ebenfalls sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Voraussetzung hierzu ist, dass es sich um bewegliche Sachen handelt, die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Hierzu zählt z. B. ein normaler (Nur-)Drucker nicht, da dieser ohne PC nicht nutzbar ist. Dieser Drucker ist alleine oder zusammen mit dem PC über drei Jahre abzuschreiben.
Bei Neuanschaffungen - ab 2010 - über 410 EUR ist normal abzuschreiben.
Es gibt - ab 2010 - auch ein Wahlrecht für die Anwendung der Regelung bis 2009, aber davon rate ich eher ab.
Siehe auch hier (aber Rechtsstand beachten, 2010 oder 2009 oder vor 200

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http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-491.html_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.