ich plane einen Gebrauchtwagen für mein Geschäft anzuschaffen, wahrscheinlich aus Privathand, also ohne Ausweisg. der MwSt. Den Kaufpreis finanziere ich aus einer Entschädigung, welche zu einem Teil aus Verdienstausfall, zu einem Teil aus Schmerzensgeld besteht. Da ich nur den Teil -Verdienstausfall- in die Firma nehmen muss, ist meine Frage ob ich auch nur diesen Teil abschreiben muss oder den gesamten Kaufpreis?

