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Vorsteuerabzug vor Gründung/Rechnungsstellung

Moderatoren: Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Diverse Anschaffungen werden vor der eigentlichen Gewerbegründung angeschafft (bspw. Laptop, PKW).

Die Anmeldung als Gewerbe und Eintragung im Handelsregister erfolgt dann erst 1 Monat später.
Wie verhäkt es sich hierbei mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs? Die Rechnungen lauten ja auf meinen Namen(nicht aber auf den meiner Fa. die im HRG eingertragen wird).
Wie kann man mit solchen Vorgründungskosten umgehen bzw. was sollte man bei der Rechnungsstellung noch beachten? Die Anschaffungen müssen aufgrund der Vorbereitungen ja im Vorfeld erfolgen.
Danke und viele Grüße
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 612
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald
Hallo,

grundsätzlich besteht auch das Recht aus Vorgründungskosten Vorsteuer geltend zu machen, unabhängig davon, ob die Rechnung auf den privaten Namen oder die Firma lautet.

Dies gilt allerdings nur bei Einzelunternehmen.

Für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gelten Besonderheiten.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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