Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Diverse Anschaffungen werden vor der eigentlichen Gewerbegründung angeschafft (bspw. Laptop, PKW).
Die Anmeldung als Gewerbe und Eintragung im Handelsregister erfolgt dann erst 1 Monat später.
Wie verhäkt es sich hierbei mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs? Die Rechnungen lauten ja auf meinen Namen(nicht aber auf den meiner Fa. die im HRG eingertragen wird).
Wie kann man mit solchen Vorgründungskosten umgehen bzw. was sollte man bei der Rechnungsstellung noch beachten? Die Anschaffungen müssen aufgrund der Vorbereitungen ja im Vorfeld erfolgen.
Danke und viele Grüße


