ich habe seit Juni 2009 vorweggenommene BA u. habe jetzt zum 30.12.09 das Gewerbe angemeldet, da ich meinen ersten Auftrag erhalten habe.
1.
Melde ich die VoSt-Beträge der vorweggenommene BA aus Juni, Juli, August 09 usw. mit der USt-VA 12.2009 an, weil ich in diesem Monat auch erst das Gewerbe angemeldet habe und vorher keine VA abgeben konnte oder muß ich trotzdem für jeden Monat vor der Gewerbeanmeldung eine VA abgeben?
2.
Beginnt die AfA mit Anschaffungsdatum obwohl noch kein Gewerbe oder frühestens in 12.2009?
Denen die das heute noch lesen, wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr.

