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Betriebsausgaben


Vorweggenommene BA u. Afa -> USt-VA-Zeitraum u. Beginn der Afa

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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 7
Ort: Wuppertal

Hallo zusammen,

ich habe seit Juni 2009 vorweggenommene BA u. habe jetzt zum 30.12.09 das Gewerbe angemeldet, da ich meinen ersten Auftrag erhalten habe.

1.
Melde ich die VoSt-Beträge der vorweggenommene BA aus Juni, Juli, August 09 usw. mit der USt-VA 12.2009 an, weil ich in diesem Monat auch erst das Gewerbe angemeldet habe und vorher keine VA abgeben konnte oder muß ich trotzdem für jeden Monat vor der Gewerbeanmeldung eine VA abgeben?

2.
Beginnt die AfA mit Anschaffungsdatum obwohl noch kein Gewerbe oder frühestens in 12.2009?

Denen die das heute noch lesen, wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

1- vereinfacht mit der Dezember Voranmeldung anmelden.

2- Wenn das/die Wirtschaftsgut/güter bereits vorher betrieblich genutzt wurde/n, dann Abschreibung ab dem Anschaffungsmonat.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 7
Ort: Wuppertal

Hallo Herr Kexel,

vielen Dank für die Information; die hat mir wirklich geholfen.

Grüße

Rüdiger Sonnenschein
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Bitte
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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