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Betriebsausgaben


Vorsteuerabzug doppelter Haushalt

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2

Hallo,

ich werde demnächst einen zweiten Haushalt als doppelten Haushalt führen. Dazu habe ich eine Frage: benötigte Einrichtungsgegenstände wie Tisch, Bett usw. können ja als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Können sie allerdings auch von der Vorsteuer abgezogen werden? Kann ich also die USt für das Ikea-Bett als Vorsteuer abziehen?

Danke und Gruß,
fubek
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wenn Vorsteuerabzugsberechtigung gegegen ist, also kein Arzt oder Versicherungsvertreter, dann kann auch aus IKEA-Rechnungen Vorsteuer abgezogen werden, da die bezogenen Leistungen für das Unternehmen bestimmt sind.

Übliche Rechnungs-Voraussetzungen aber dringend beachten!
D.h. bei Beträgen über 150 EUR muss eine ordnungsgemäße Rechnung, mit u. a. vollem Namen und voller Anschrift des Rechnungsempfängers, vorliegen.

Tipp zur Vereinfachung: Wenn möglich, Artikel so getrennt über die Kasse abrechnen lassen, dass keine Quitttung über 150 EUR beträgt, dann genügt jeweils der Kassenstreifen von IKEA.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2

Hallo Herr Kexel,

danke für die Information!

fubek
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Aber bei den Bezeichnungen von IKEA aufpassen, dass sind nicht immer die "handesüblichen Bezeichnungen" im Zweifel eine zusätzliche Quittung/Rechnung ausstellen lassen.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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