ich werde demnächst einen zweiten Haushalt als doppelten Haushalt führen. Dazu habe ich eine Frage: benötigte Einrichtungsgegenstände wie Tisch, Bett usw. können ja als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Können sie allerdings auch von der Vorsteuer abgezogen werden? Kann ich also die USt für das Ikea-Bett als Vorsteuer abziehen?
Danke und Gruß,
fubek

